Archivalien bestellen

Möchten Sie Dokumente zur Einsicht bestellen?

Die Bestellung erfolgt direkt und selbständig aus dem Digitalen Lesesaal heraus über die ausgewählte Verzeichnungseinheit (z.B. Dossier, Dokument, Bild, Karte, Plan). Bei Bedarf ergänzen wir unter Berücksichtigung des von Ihnen genannten Themas Ihre Bestellung, indem wir Ihnen zusätzliche Dokumente zur Einsicht empfehlen.

Bitte melden Sie sich vor einer Bestellung als Benutzer/-in an und registrieren sich.

Analoge Dokumente (auf Papier, Pergament etc.) können Sie nach Voranmeldung in den Lesesaal des Staatsarchivs bestellen und vor Ort einsehen.

Die Bestellung analoger Dokumente zur Einsicht in den Lesesaal ist kostenlos.

Digitale Dokumente (z.B. digitalisierte Bilder, Fotografien, Karten und Pläne) können Sie online am Bildschirm einsehen.

Sie erfahren bei der Bestellung, ab wann und unter welchen Bedingungen das gewünschte Dokument im Lesesaal des Staatsarchivs einsehbar ist.

Möchten Sie von Archivalien digitale Reproduktionen (Scans) bestellen?

Die Bestellung erfolgt direkt und selbständig aus dem Digitalen Lesesaal heraus über die ausgewählte Verzeichnungseinheit (z.B. Dossier, Dokument, Bild, Karte, Plan). Wählen Sie «Reproduktion» aus.

Bitte melden Sie sich vor einer Bestellung als Benutzer/-in an und registrieren sich.

Bitte beachten Sie, dass die Bestellung kostenpflichtig ist.

Falls die Urheberrechte nicht beim Staatsarchiv liegen, müssen die Verwendungsrechte und allfälligen Bewilligungen durch die Kundschaft eingeholt werden.

Wie kann ich als Verwaltungsmitarbeitende Archivalien zur Ausleihe bestellen?

Eine Anmeldung im Digitalen Lesesaal erfolgt für Verwaltungsangestellte mittels «Login» über «SecureConnect». Zur Freischaltung bzw. Berechtigung für die Verwaltungsausleihe melden Sie sich darüber hinaus bitte per E-Mail beim Staatsarchiv: info.staatsarchiv@sg.ch . Im Anschluss ist eine Bestellung zur Verwaltungsausleihe möglich. In der Regel werden archivierte Dossiers nur an jene Verwaltungsstellen (zurück) ausgeliehen, welche die Unterlagen federführend ans Staatsarchiv abgeliefert hatten, oder die aufgrund von Reorganisationen und/oder Gesetzesänderungen aktuell für die Behandlung dieser Geschäfte zuständig sind. Der Zugang zu archivierten Unterlagen anderer Dienststellen ist i.d.R. erst nach vorgängiger Zustimmung (Stellungnahme) der zuständigen bzw. abliefernden Dienststellen möglich.

Gemäss Bestimmungen der Verordnung über Aktenführung und Archivierung VAA (sGS 147.11), Art. 24a kann Archivgut, das älter als 50 Jahre ist, nicht im Original an die Dienststellen ausgeliehen werden. In diesen Fällen können Reproduktionen der Unterlagen bestellt werden. Im Falle von Bestellungen umfangreicher Geschäftsunterlagen ist vorgängig eine Vorauswahl im Lesesaal zu treffen.

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