Schutzfristen

Einsichtnahme in Unterlagen vor Ablauf der Schutzfristen

Unterlagen und Informationen mit schützenswerten Personendaten wie Gerichtsakten, Adoptionsdossiers, Ausbildungsnachweise etc., die gemäss den Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über Aktenführung und Archivierung (sGS 147.1) noch für die Einsicht gesperrt sind, können nur auf begründetes Gesuch hin eingesehen werden. Dies betrifft insbesondere Unterlagen mit Personendaten aus den letzten 100 Jahren. Hinzu kommt die ordentliche Schutzfrist für alle amtlichen Unterlagen, sofern sie nicht bereits öffentlich publiziert worden sind. Sie beträgt 30 Jahre, gerechnet ab Ende des Entstehungszeitrams der Unterlagen.

Sollten Sie im Rahmen Ihrer Recherchen im Digitalen Lesesaal auf Unterlagen stossen, die noch unter Schutzfrist stehen, so stellen Sie nach Möglichkeit bitte direkt aus dem Digitalen Lesesaal heraus Ihr Einsichtsgesuch (inkl. Hinzufügen einer digitalen Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes) oder wenden Sie sich diesbezüglich ans Archivpersonal.

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