Schiedsspruch von Schwyz zwischen den Bürgern der Stadt Uznach und der Gemeinde am Uznacher Berg (Uznaberg) wegen gegenseitiger Steuern AA 6 U 2



Urkunde

Schiedsspruch von Schwyz zwischen den Bürgern der Stadt Uznach und der Gemeinde am Uznacher Berg (Uznaberg) wegen gegenseitiger Steuern

Detailansicht
Titel

Schiedsspruch von Schwyz zwischen den Bürgern der Stadt Uznach und der Gemeinde am Uznacher Berg (Uznaberg) wegen gegenseitiger Steuern

Signatur

AA 6 U 2

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1447.09.30

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

am samstag nach sant Michahels tag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

28,4 cm x 34,5 cm

Trägermaterial

Pergament

Physische Beschaffenheit

Gebrauchsspuren an den Seitenrändern, Verfärbungen besonders in den Falten

Siegler

Schwyz

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, stark bestossen, stark abgeschliffen

Ort

Schwyz

Regest

Landammann und Räte von Schwyz entscheiden einen Streit über die gegenseitigen Steuern (lantz kosten und brüchen) zwischen den Bürgern von Uznach in der Stadt einerseits und der Gemeinde Uznach ausserhalb der Stadt am Uznacher Berg (Uznaberg) andererseits. Schwyz einigt die Parteien folgendermassen: Bürger, die bereits vor dem Tod von Friedrich von Toggenburg Güter im Gebiet der Leute vom Uznacher Berg besessen haben, müssen keine Steuern ab ihren Gütern bezahlen mit Ausnahme der Lehenleute auf den Gütern, die auch Wunn und Weide am Berg nutzen. Von Gütern, die nach dem Tod von Friedrich von Toggenburg an die Bürger gekommen sind, müssen Steuern bezahlt werden. Dasselbe gilt für Güter der Leute am Uznacher Berg auf Stadtgebiet.

Anmerkung

Abschrift von Ulrich Kuster (Custor) in AA 6 A 17a-1, vgl. Registerkarte "Verweise".

Regest

Landammann und Räte von Schwyz entscheiden einen Streit über die gegenseitigen Steuern (lantz kosten und brüchen) zwischen den Bürgern von Uznach in der Stadt einerseits und der Gemeinde Uznach ausserhalb der Stadt am Uznacher Berg (Uznaberg) andererseits. Schwyz einigt die Parteien folgendermassen: Bürger, die bereits vor dem Tod von Friedrich von Toggenburg Güter im Gebiet der Leute vom Uznacher Berg besessen haben, müssen keine Steuern ab ihren Gütern bezahlen mit Ausnahme der Lehenleute auf den Gütern, die auch Wunn und Weide am Berg nutzen. Von Gütern, die nach dem Tod von Friedrich von Toggenburg an die Bürger gekommen sind, müssen Steuern bezahlt werden. Dasselbe gilt für Güter der Leute am Uznacher Berg auf Stadtgebiet.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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