Schiedsspruch von Schwyz zwischen den Bürgern der Stadt Uznach und der Gemeinde am Uznacher Berg (Uznaberg) wegen gegenseitiger Steuern
Titel
Schiedsspruch von Schwyz zwischen den Bürgern der Stadt Uznach und der Gemeinde am Uznacher Berg (Uznaberg) wegen gegenseitiger Steuern
Signatur
AA 6 U 2
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1447.09.30
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
am samstag nach sant Michahels tag
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
28,4 cm x 34,5 cm
Trägermaterial
Pergament
Physische Beschaffenheit
Gebrauchsspuren an den Seitenrändern, Verfärbungen besonders in den Falten
Siegler
Schwyz
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, stark bestossen, stark abgeschliffen
Ort
Schwyz
Regest
Landammann und Räte von Schwyz entscheiden einen Streit über die gegenseitigen Steuern (lantz kosten und brüchen) zwischen den Bürgern von Uznach in der Stadt einerseits und der Gemeinde Uznach ausserhalb der Stadt am Uznacher Berg (Uznaberg) andererseits. Schwyz einigt die Parteien folgendermassen: Bürger, die bereits vor dem Tod von Friedrich von Toggenburg Güter im Gebiet der Leute vom Uznacher Berg besessen haben, müssen keine Steuern ab ihren Gütern bezahlen mit Ausnahme der Lehenleute auf den Gütern, die auch Wunn und Weide am Berg nutzen. Von Gütern, die nach dem Tod von Friedrich von Toggenburg an die Bürger gekommen sind, müssen Steuern bezahlt werden. Dasselbe gilt für Güter der Leute am Uznacher Berg auf Stadtgebiet.
Anmerkung
Abschrift von Ulrich Kuster (Custor) in AA 6 A 17a-1, vgl. Registerkarte "Verweise".
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich