Regest
Wolfgang Jonas, Stadtvogt und Verwalter von Neuburg, und Andreas Götz, Baumeister von Feldkirch, als Zusätze der Untertanen von Karl Ludwig Graf zu Sulz, Herr von Vaduz, Schellenberg und Blumenegg, aus Schaan und Vaduz einerseits und Johann Luzi Gugelberg von Moos, Rat der Drei Bünde und Stadtvogt von Maienfeld, Kaspar Dietschi von Schwyz, Vogt des Abtes von St.Gallen zu Blatten als Zusätze der Glarner Untertanen von Buchs andererseits, lösen einen Konflikt um die Rheinwuhren.
Nach einem Augenschein und dem Anhören der Parteien wird folgender Schiedsspruch gefällt:
1. Das Wuhr an der Burgerau darf bestehen bleiben, jede Delle (buck) muss aber ausgefüllt werden.
2. Das Wuhr in der Grof mögen sie der Schnur nach in Richtung Kirche Sennwald gegen Buchs vergrössern.
3. Für dieses Wuhr wird in der Grof auch ein Grenzstein (hindermarch) gesetzt.
4. Die Kosten soll jede Partei selber tragen.