Lehen für Hans Geiger von Thal um den Kelnhof AA 1 L 64



Urkunde

Lehen für Hans Geiger von Thal um den Kelnhof

Detailansicht
Titel

Lehen für Hans Geiger von Thal um den Kelnhof

Signatur

AA 1 L 64

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1636.03.02

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff letare mitfasten

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

25,6 cm x 32,0 cm (Plica geschlossen); 29,1 cm x 32,0 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Hauptmann Johann Scheuchzer, Ratsherr von Zürich, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, leicht beschädigt

Schreiber

Paul Alfons Tanner, Landschreiber

Anmerkung

Kalligraphische Titelzeile von Landschreiber Paul Alfons Tanner. Auf Rückseite Monogramm des Landschreibers mit den ineinander verschlungenen Buchstaben PAT.

Regest

Hauptmann Johann Scheuchzer, Ratsherr von Zürich und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Geiger, Hofmann von Thal, den Kelnhof (kelhoff), den vorher der verstorbene Stadtfähnrich Anton Kuhn von Rheineck als Lehen besessen hat. Zum Lehen gehören Äcker auf dem Oberfeld, auf dem Siechenfeld, auf der Kruft, in Strenglen und eine Wiese genannt die Seewiesen auf dem Niderriet. Als Zins muss Hans Geiger jährlich einen halben Malter (Hohlmass) Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abgeben. Dafür bekommt er jährlich fünf Schilling ab dem Acker von Klaus Lutz.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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