Lehen für Hans Geiger von Thal um den Kelnhof
Lehen für Hans Geiger von Thal um den Kelnhof
AA 1 L 64
Dokument
1636.03.02
Urkunde
uff letare mitfasten
analog
25,6 cm x 32,0 cm (Plica geschlossen); 29,1 cm x 32,0 cm (Plica offen)
Pergament
Hauptmann Johann Scheuchzer, Ratsherr von Zürich, Landvogt im Rheintal
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, leicht beschädigt
Paul Alfons Tanner, Landschreiber
Hauptmann Johann Scheuchzer, Ratsherr von Zürich und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Geiger, Hofmann von Thal, den Kelnhof (kelhoff), den vorher der verstorbene Stadtfähnrich Anton Kuhn von Rheineck als Lehen besessen hat. Zum Lehen gehören Äcker auf dem Oberfeld, auf dem Siechenfeld, auf der Kruft, in Strenglen und eine Wiese genannt die Seewiesen auf dem Niderriet. Als Zins muss Hans Geiger jährlich einen halben Malter (Hohlmass) Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abgeben. Dafür bekommt er jährlich fünf Schilling ab dem Acker von Klaus Lutz.
Kalligraphische Titelzeile von Landschreiber Paul Alfons Tanner. Auf Rückseite Monogramm des Landschreibers mit den ineinander verschlungenen Buchstaben PAT.
Staatsarchiv
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