Heiratsvertrag zwischen Matheus Ammann und Anna Litscher von Sevelen S 006/130



Urkunde

Heiratsvertrag zwischen Matheus Ammann und Anna Litscher von Sevelen

Detailansicht
Titel

Heiratsvertrag zwischen Matheus Ammann und Anna Litscher von Sevelen

Signatur

S 006/130

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1807.11.20

Archivalienart

Urkunde

Alte Signatur

PA Hilty S 003/130

Ausprägung

digital

Anzahl

1

Format (Höhe x Breite)

36,0 cm x 21,5 cm

Trägermaterial

Papier

Physische Beschaffenheit

gut

Siegler

Gemeinderat von Sevelen

Siegelbeschreibung

Siegel unter Papier aufgedrückt, oval

Unterschrift

Vertragsparteien und Gemeindeammann Martin Litscher

Ort

Sevelen

Regest

Heiratsvertrag zwischen Matheus Ammann, Sohn des Ammann von Nenzig aus dem Landgericht Sonnenberg, Bayern, und Anna Litscher, Tochter des verstorbenen Landfähnrichs Bartholomäus Litscher, von Sevelen: 1. Der Bräutigam soll das Bürgerrecht von Nenzig aufgeben. 2. Er tritt zum reformierten Glauben über. 3. Er soll das Gemeindebürgerrecht von Wartau, Sevelen oder Buchs erwerben. 4. Er stattet die Braut mit Hochzeitskleid und Schmuck aus und heiratet sie kirchlich. 5. Allfällige Erbschaften wird er in die Ehe als liegendes Gut einbringen. Ebenso die Braut. 6. Kinder sollen eine gute Erziehung geniessen. 7. Stirbt Vater oder Mutter, so erben die Kinder den Teil des verstorbenen Elternteils. Stirbt ein Kind, erben die Geschwister. Sterben alle Kinder vor den Eltern, erbt der überlebende Teil einen Drittel, die anderen 2/3 gehen an die Verwandtschaft, woher das Gut stammt. 8. Sie sollen das neu erbaute Haus in Sevelen bewohnen. 9. Der verwitweten Mutter Anna Katharina Gafafer wird ein lebenslanges Wohnrecht in einer Hälfte des Hauses gewährt. 10. Das Haus ist 3000 Gulden Wert. Nach Absterben der Mutter hat Christian Litscher das Zugrecht und er muss seine Schwester mit 1500 Gulden in Bargeld oder Schuldscheinen ausbezahlen. 11. Heiratet der Bruder, erhält er das halbe Haus zur Wohnung und muss, wenn die Schwester wegzieht, ihr jährlich 750 Gulden bezahlen. – Nachtrag: 1. Das neu erbaute Haus in Oberschan solle wie dasjenige in Sevelen aus der unverteilten Haushaltung eingerichtet werden. 2. Haus inkl. Boden hat 300 Gulden Wert.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Keine

Zugänglichkeit

Öffentlich

Physische Benutzbarkeit

Nicht möglich

Aufbewahrungsort der Originale

Familienarchiv Hilty (Werdenberg)

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