Heiratsvertrag zwischen Matheus Ammann und Anna Litscher von Sevelen
Titel
Heiratsvertrag zwischen Matheus Ammann und Anna Litscher von Sevelen
Signatur
S 006/130
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1807.11.20
Archivalienart
Urkunde
Alte Signatur
PA Hilty S 003/130
Ausprägung
digital
Anzahl
1
Format (Höhe x Breite)
36,0 cm x 21,5 cm
Trägermaterial
Papier
Physische Beschaffenheit
gut
Siegler
Gemeinderat von Sevelen
Siegelbeschreibung
Siegel unter Papier aufgedrückt, oval
Unterschrift
Vertragsparteien und Gemeindeammann Martin Litscher
Ort
Sevelen
Regest
Heiratsvertrag zwischen Matheus Ammann, Sohn des Ammann von Nenzig aus dem Landgericht Sonnenberg, Bayern, und Anna Litscher, Tochter des verstorbenen Landfähnrichs Bartholomäus Litscher, von Sevelen: 1. Der Bräutigam soll das Bürgerrecht von Nenzig aufgeben. 2. Er tritt zum reformierten Glauben über. 3. Er soll das Gemeindebürgerrecht von Wartau, Sevelen oder Buchs erwerben. 4. Er stattet die Braut mit Hochzeitskleid und Schmuck aus und heiratet sie kirchlich. 5. Allfällige Erbschaften wird er in die Ehe als liegendes Gut einbringen. Ebenso die Braut. 6. Kinder sollen eine gute Erziehung geniessen. 7. Stirbt Vater oder Mutter, so erben die Kinder den Teil des verstorbenen Elternteils. Stirbt ein Kind, erben die Geschwister. Sterben alle Kinder vor den Eltern, erbt der überlebende Teil einen Drittel, die anderen 2/3 gehen an die Verwandtschaft, woher das Gut stammt. 8. Sie sollen das neu erbaute Haus in Sevelen bewohnen. 9. Der verwitweten Mutter Anna Katharina Gafafer wird ein lebenslanges Wohnrecht in einer Hälfte des Hauses gewährt. 10. Das Haus ist 3000 Gulden Wert. Nach Absterben der Mutter hat Christian Litscher das Zugrecht und er muss seine Schwester mit 1500 Gulden in Bargeld oder Schuldscheinen ausbezahlen. 11. Heiratet der Bruder, erhält er das halbe Haus zur Wohnung und muss, wenn die Schwester wegzieht, ihr jährlich 750 Gulden bezahlen. – Nachtrag: 1. Das neu erbaute Haus in Oberschan solle wie dasjenige in Sevelen aus der unverteilten Haushaltung eingerichtet werden. 2. Haus inkl. Boden hat 300 Gulden Wert.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Keine
Zugänglichkeit
Öffentlich
Physische Benutzbarkeit
Nicht möglich
Aufbewahrungsort der Originale
Familienarchiv Hilty (Werdenberg)