Verbot der gesetzgebenden Räte bzw. des Direktoriums zur Aufnahme von Novizen oder Professen in Klöstern
S 006/080
Dokument
1798.07.21
Urkunde
PA Hilty S 003/080
digital
1
33,0 cm x 21,0 cm
Papier
gut
Aarau
Die gesetzgebenden Räte bzw. das Direktorium verordnen, dass die Klöster keine Novizen oder Professen mehr aufnehmen dürfen.
Abschrift (Einzelblatt)
Keine
Öffentlich
Nicht möglich
Familienarchiv Hilty (Werdenberg)