Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn St.Gallen (1947-2008)
Titel
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn St.Gallen (1947-2008)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1950-2008
Existenzzeitraum
1947-2008
Synonyme
Vor 1996: St.Gallische Krankenschwesternschule
Vor 1971: Pflegerinnenschule Notkerianum
Abkürzungen
Pflegeschule Stephanshorn
Geographische Angaben (Adresse)
Brauerstrasse 97, 9016 St.Gallen (im selben Gebäude wie die Schule für technische Operationsfachfrauen/Operationsfachmänner - für deren Fonds siehe Registerkarte Verweise)
Rechtsform
Verwaltungseinheit
Rechtsgrundlagen
Schulextern:
- Bestimmungen und Richtlinien des Schweizerischen Roten Kreuzes vom 01.01.1992.
- Verordnung über die Berufsschulen des Gesundheitswesens vom 07.11.1995 (nGS 30-115/sGS 312.61).
- Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen vom 26.11.1996 (nGS 31-117/sGS 312.91).
- Leistungsvertrag der Sanitätsdirektorenkonferenz mit dem Schweizerischen Roten Kreuz vom 20.05.1999. ( Seit 2004 heisst die Sanitätsdirektorenkonferenz Gesundheitsdirektorenkonferenz. Im Kanton St.Gallen wurde das Sanitätsdepartement bereits 1980 in Gesundheitsdepartement umbenannt.).
- Anerkennungsreglement Berufsausbildungen des Schweizerischen Roten Kreuzes vom 03.04.2001.
- Berufsbildungsgesetz vom 12.12.2002 (SR 412.1).
- Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen vom 11.03.2005 (SR 412.101.61).
- Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung vom 23. September 2007 (sGS 231.1).
Schulintern:
- Schulreglement vom 01.04.1995
- Promotionsreglement von 2001
- Aufnahmereglement vom 31.10.1994
- Vereinbarung mit den Praktikumsorten
(Amts-)Leitung
Pflegerinnenschule Notkerianum:
- 1947-1971: Sr. Maria Lucas Stöckli
St.Gallische Krankenschwesternschule:
- 1971-1977: Sr. Theodomar Fraefel
- 1977-1988: Sr. Camilla Meier
- 1988-1996: Sr. Trudi Eichler
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege:
- 1996-2008: Frau Ursula Müller
Behördengeschichte
Im Jahr 1947 gründete das Institut Menzingen an der Rorschacherstrasse 254 die Pflegerinnenschule 'Notkerianum'. Im Jahr 1971 wurde die sanktgallische Krankenschwesternschule an der Brauerstrasse 97 eröffnet. Damit ging die Pflegerinnenschule in die St.Gallische Krankenschwesternschule über, welcher die Rechtsform eines Vereins gegeben wurde. Mitglieder des Trägervereins waren neben dem Institut Menzingen die Kantone St.Gallen und Thurgau sowie weitere öffentlich-rechtliche Institutionen. 1996/1997 erfolgte der Übergang in eine kantonale Schule mit dem neuen Namen 'Schule für Gesundheits- und Krankenpflege' (Pflegeschule). Der Verein wurde aufgelöst, und das Institut Menzingen zog sich zurück.
Gleichzeitig wurde die Pflegeschule mit der Schule für technische Operationsassistenten (TOA-Schule ), welche 1973 am selben Standort wie die Krankenschwesternschule eröffnet worden war, auf der Führungsebene zusammengelegt. Gemäss der Vereinbarung vom 26. November 1996 (nGS 31-117/sGS 312.91) standen die beiden Schulen unter einem gemeinsamen rechtlichen und organisatorischen Dach, wurden aber getrennt geführt. Trägerschaft der Schulen waren die beiden Kantone St.Gallen und Thurgau.
Gemäss der neuen Bildungssystematik und dem neuem Berufsbildungsgesetz begannen am Berufs- und Weiterbildungszentrum der Gesundheitsschulen in St.Gallen im Jahr 2004 der erste Kurs auf Sekundarstufe II (Fachangestellte(r) Gesundheit) sowie im Jahr 2005 der erste Bildungsgang auf Tertiärstufe (Pflegefachfrau/-fachmann Höhere Fachschule).
Der letzte Lehrgang gemäss bisherigem Ausbildungssystem wird Ende April 2008 abgeschlossen und die Pflegeschule nach 61jährigem Bestehen aufgelöst.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Gemäss der Verordnung über die Berufsschulen des Gesundheitswesens vom 7. November 1995 (sGS 312.61) richtet sich die Ausbildung nach den Bestimmungen des Schweizerischen Roten Kreuzes und nach dem schulspezifischen Ausbildungsauftrag gemäss Anhang der Verordnung. Dieser beauftragt die Pflegeschule mit der Diplomniveau-II-Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege. Das Diplom-Niveau-II-Programm dauert 4 Jahre, und es werden 2 Lehrgänge pro Jahr durchgeführt. Die Soll-Klassengrösse beträgt jeweils 25 Schülerinnen. Vorgängerdiplom des Diplomniveaus II war das Diplom für Allgemeine Krankenpflege. Dieser Lehrgang wurde an der Pflegeschule Stephanshorn von 1971 bis 1997 durchgeführt. Von 1992 bis 1998 wurde ausserdem das Passerellenprogramm 'Fähigkeitsausweis Schweizerisches Rotes Kreuz für Praktische Krankenpflege' angeboten.
In den Bestimmungen des Schweizerischen Roten Kreuzes vom 1. Januar 1992 wird das Ausbildungsprogramm des Diplom-Niveau-II-Lehrganges sowie dessen Ausbildungsziele festgelegt. Die Ausbildungsgänge der Schule werden im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens, welches im Anerkennungsreglement des Schweizerischen Roten Kreuzes vom 3. April 2001 festgehalten ist, periodisch (in der Regel nach 5 Jahren) überprüft.
Gemäss den Ausbildungsbestimmungen des Schweizerischen Roten Kreuzes haben die Kantone die regionalen und kantonalen gesundheits- und ausbildungspolitischen Zielsetzungen zu formulieren. Wichtige Ziele werden dabei in den beiden von der Regierung des Kantons St.Gallen erlassenen Leitbildern 'Gesundheit' (2002) und 'Pflege' (2007) festgelegt.
Die Schulen werden vom Schweizerischen Roten Kreuz verpflichtet, für jeden Lehrgang ein detailliertes Ausbildungsprogramm zu erarbeiten.
Bis zur Auflösung im April 2008 wird die Pflegeschule von Frau Ursula Müller geleitet. Sie wird von zwei Sekretärinnen assistiert. Die Schülerinnen werden von 6-10 Berufsschullehrerinnen sowie von bis zu 20 Dozentinnen unterrichtet, während die praktische Ausbildung an 7 inner- und ausserkantonalen Ausbildungsorten stattfindet.
Parallelüberlieferungen
- Schweizerische Rotes Kreuz:
Wie oben ausgeführt (siehe 'Behördengeschichte') liegt die Oberaufsicht im Ausbildungsbereich beim Schweizerischen Roten Kreuz. Beim Departement Berufsbildung des Schweizerischen Roten Kreuzes sollten für die Zeitdauer der entsprechenden Zuständigkeit Ausbildungsnachweise der Absolventinnen sowie die wichtigsten Unterlagen im Zusammenhang mit der Anerkennung vorhanden sein.
- Gesundheitsdepartement:
Das Gesundheitsdepartement übte bis zum Auslaufen der Pflegeschulen kantonsintern die unmittelbare Aufsicht über die Gesundheitsschulen aus (Zuständigkeit: Dienststelle 'Fachbereich Ausbildung' innerhalb des Generalsekretariats). Nebst weiteren Unterlagen liegen hier einige für die Überlieferung der Schule zentrale Unterlagentypen wie Jahresberichte, Jahresrechnungen oder die Protokolle der Schulkommission ebenfalls vor. Ähnlich wie bei den anderen Schulen des Gesundheitswesens ist aber aus archivischer Sicht in aller Regel eine direkte Überlieferungsbildung via die einzelnen Schulen sinnvoller.
- Andere Schulen im Gesundheitswesen:
Zusammenarbeit/Austausch auf kantonaler oder gesamtschweizerischer Ebene, z.B. im Rahmen der St.Gallischen Konferenz der Berufsschulen im Gesundheitswesen oder des Schweizer Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner.
- Amtsdruckschriften:
Von 1971-1996 wurden die Jahresberichte von der Krankenschwesternschule herausgegeben (Bestandessignatur Staatsarchiv ZA 274 - siehe Registerkarte Verweise), seit 1996 von der Pflegeschule (letztere sind zwar im ZA-Bestand vorhanden, aber noch nicht verzeichnet). Die Jahresberichte geben in konzentrierter Form einen guten Überblick über Entwicklung und wichtigste Tätigkeiten der Schulen, über Zusammensetzung und Wirken von Schulkommission, über Lehrer- und Schülerschaft sowie über Praktikumsorte.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Für das gesamtkantonale Verwaltungshandeln sind die Berufsschulen des Gesundheitswesens von beschränkter Bedeutung. Bei der Tätigkeit der Pflegeschule handelt es sich nicht um eine Kernaufgabe des Staates.
Historische Kriterien
Aus historischer Sicht könnten die vorliegenden Unterlagen später in dreierlei Hinsicht von Interesse sein:
- Geschichte der Schule: Nachzeichnen der Entstehung und Entwicklung der Schule bis hin zur Auflösung im Rahmen von Jubiläen, Festschriften oder auch wissenschaftlichen Arbeiten.
- Geschichte einer bestimmten Berufsgruppe bzw. eines bestimmten Berufsbildes (Krankenpflege) im Kanton St.Gallen, insbesondere auch aus frauen- und geschlechterspezifischer Perspektive.
- Individuelle (private) Interessen: Wunsch ehemaliger Absolventinnen nach Schülerlisten, Adresslisten zu einzelnen Kursen (im Hinblick auf Jubiläen, Zusammenkünfte).
Rechtliche Kriterien
Der Dienststelle selber sind nach eigener Aussage keinerlei verbindliche Fristen bekannt (mit Ausnahme der allgemein üblichen 10-jährigen Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher/Rechnungsunterlagen gemäss OR). Der Rechtsdienst des Erziehungsdepartementes vertrat allerdings auf Anfrage die (grundsätzlich zu stützende) Auffassung, dass - obschon dies rechtlich nirgends explizit geregelt sei - im Zusammenhang mit kantonalen Schulen generell davon auszugehen sei, dass "die Beweislast, ob einer Person im konkreten Fall ein Diplom ausgestellt wurde, (...) sofern der Bezug zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt erstellt ist, die fragliche Ausbildungsstätte tragen" dürfte. Dies gelte jedenfalls solange, als die Person hinsichtlich ihrem wirtschaftlichen Fortkommen Rechte geltend machen kann. Es empfehle sich deshalb aus rechtlicher Sicht,
Abschlussdiplome und Schulzeugnisse wenigstens solange zu archivieren, als die Erwerbstätigkeit bzw. -fähigkeit der betreffenden Person andauert (E-mails Urs Besmer, Leiter Rechtsdienst Erziehungsdepartementes, an Martin Jäger vom 16. und 20. April 2004).
In der Praxis kommt es gemäss bisherigen Erfahrungen der Schule relativ selten (und zudem kaum später als 10 Jahre nach Diplomabschluss) vor, dass ehemalige Absolventinnen der Schule später nach Diplombestätigungen verlangen. Mit der heute immer üblicheren Zunahme von Brüchen im Erwerbsleben (infolge Stellen- oder Berufswechsel, Wiedereinstieg ins Erwerbsleben nach mutterschaftsbedingtem Unterbruch bei Frauen u.a.) und der damit einhergehenden wachsenden Bedeutung des Nachweises früherer Ausbildungen wird sich dies aber möglicherweise in Zukunft ändern.
Vereinbarung
Da es sich um eine zum Zeitpunkt des Bewertungs- und Ablieferungsverfahrens vor der Auflösung stehende Dienststelle handelte, erübrigte sich der Abschluss einer auf künftige Unterlagenangebote zielenden Vereinbarung. Stattdessen sind im Folgenden die anlässlich der letzten Ablieferung vom Jahr 2008 mit der Schule vereinbarten Bewertungsentscheide festgehalten:
Leitgedanke des Bewertungsentscheids bildet die Absicht, zwar einen Teil der angebotenen Unterlagen zur dauernden Aufbewahrung zu übernehmen, sich dabei aber bewusst auf einen (auch umfangmässig) beschränkten Kernbestand zu konzentrieren. Massgebend für diesen Entscheid ist die Tatsache, dass einerseits bestimmte rechtliche und historische Interessen die dauerhafte Aufbewahrung ausgewählter Unterlagentypen nahelegen. Andererseits handelt es sich bei der Tätigkeit der Pflegeschule nicht um einen Aufgabenbereich, der zu den Kernaufgaben des Staates zu zählen ist.
Ins Staatsarchiv zur dauernden Archivierung zu übernehmen sind somit insbesondere:
a) Unterlagen von rechtlicher Bedeutung:
- Ausgewählte Teile aus den Schülerinnendossiers (Ausbildungsnachweise wie Diplomkopien,
Abschlussnotenblätter und Dokumente entsprechender Wertigkeit).
b) Unterlagen, die unter historischen Perspektiven als aufbewahrungswürdig erscheinen, das sind:
- Weisungen, Reglemente (soweit von unmittelbarer Relevanz für die Schule), Anerkennungsunterlagen des Schweizerischen Roten Kreuzes usw.
- Unterlagen mit Hinweisen auf Ausbildungskonzepte und -programme, Lehr-, Stoff- und Stundenpläne.
- Protokolle von Schulkommission, Promotionskommission und Dozentensitzungen.
- Schülerinnenstatistiken.
- Unterlagen zum Qualitäts Management System der Schule, insbesondere Leitbild und Qualitätskriterien.
- Schülerinnenverzeichnisse, Klassenlisten und dergleichen.
- Foto- und Bilddokumentation.
- Jahresberichte.
- Unterlagen zu zentralen Anlässen und Jubiläumsveranstaltungen der Schule.
- Diplom- und Abschlussarbeiten (Sampling Methode: Zufällige Auswahl von 10 Arbeiten gleichmässig verteilt über alle Jahrgänge).
Als nicht dauernd aufbewahrungswürdig taxiert werden dagegen insbesondere folgende Unterlagentypen:
- Protokolle der St.Gallischen Konferenz der Berufsschulen im Gesundheitswesen. Die Sicherung dieser Protokolle erfolgt stellvertretend für alle übrigen in der Konferenz vertretenen Schulen über die Schule für
Gesundheits- und Krankenpflege am Ostschweizer Kinderspital.
- Übrige, d.h. oben nicht erwähnte Teile der Schülerinnendossiers (Begründung: fehlende Relevanz der übrigen Dossierbestandteile sowohl in rechtlicher wie in historischer Hinsicht).
- Personaldossiers: Kassation nach 10 Jahren (Begründung: Gebot des Datenschutzes und des ORs bei gleichzeitig fehlender historischer und rechtlicher Relevanz). Zusammenfassende Angaben zur Zusammensetzung des Lehrkörpers sind in den Jahresberichten zu finden.
- Budgetunterlagen und Jahresrechnungen: Kassation nach 10 Jahren (Begründung: Parallelüberlieferung via Jahresberichte).
- Finanz- und Rechnungswesen, Einzelbelege: Kassation nach 10 Jahren (Begründung: mangelnde Relevanz über die vom OR vorgegebene Frist hinaus; zusammenfassende Kennzahlen sind in den Jahresberichten enthalten).
- Unterlagen zu gesamtschweizerischen Fachgremien/-konferenzen (Begründung: fehlende Relevanz für die kantonale Überlieferung).
- Datenbank Escada (Begründung: bewertungsrelevante Dokumente sind auch in Papierform vorhanden).
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2038
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt