Anmerkung
Hans Conrad Schmid, 18 Jahre alt, wurde vom Malefizgericht zum Tode durch das Schwert verurteilt. Das Urteil über den 19-jährigen Ulrich auf der Maur sah vor, dass er der Hinrichtung von Hans Conrad Schmid beiwohnen sollte, ehe er an den Pranger gestellt und danach mit einem Landesverweis belegt wurde.