Regest
Josef Anton Heinrich, Ratsherr von Zug und Landvogt im Rheintal, verleiht den jungen Brüdern Hans Michael und Hans Adam Seiz, Söhne von Jakob Seiz, Bürger von Rheineck, auf Lebenszeit Äcker und Wiesen des Buhofs oder Bauhofs (bauhoff), die durch den Tod von Jakob Kuhn an den Landvogt zurückgefallen sind. Dazu gehören ein Acker im äusseren Buhof mit Kopfenden (fürhäübteren), zwei Äcker im inneren Buhof mit den dazwischen liegenden Kopfenden gegen den Bach sowie der halbe Teil von der kleinen Stapfenwis oberhalb des Grabens. Von der Stapfenwis gehört dem Landvogt die Hälfte des Heus und von den Äckern der dritte Teil der Ernte mit dem Zehnten und zwar vier von zehn Garben. Dafür gibt der Landvogt als Schnitterlohn einen Gulden. Beim Schneiden und Dreschen gibt der Landvogt den Wein und die Lehennehmer das Brot.