Lehen für Ulrich Bärlocher von Thal um den fünften Teil eines Ackers im Oberfeld und drei Viertel einer Wiese genannt in der Seewiese jenseits des Rheins AA 1 L 204



Urkunde

Lehen für Ulrich Bärlocher von Thal um den fünften Teil eines Ackers im Oberfeld und drei Viertel einer Wiese genannt in der Seewiese jenseits des Rheins

Detailansicht
Titel

Lehen für Ulrich Bärlocher von Thal um den fünften Teil eines Ackers im Oberfeld und drei Viertel einer Wiese genannt in der Seewiese jenseits des Rheins

Signatur

AA 1 L 204

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1728.12.09

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1662.06.15

Entstehungszeitraum, Anmerkung

9. decembris

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

24,5 cm x 23,5 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten

Schreiber

Kanzlei Rheintal

Regest

Vor Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal, erscheint der Jüngling Ulrich Bärlocher von Thal mit der Bitte, ihm im Namen der Obrigkeiten den fünften Teil der Lehengüter zu verleihen, die der verstorbene Hofammann Thomas Lutz laut Lehenbrief vom 15. Juni 1662 besessen hat. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht an Ulrich Bärlocher auf Lebenszeit einen Acker auf dem Oberfeld und drei Viertel einer Wiese jenseits des Rheins genannt in der Seewiese. Der Zins beträgt jährlich an Getreide (kernen) drei Vierling, ein Mässlein (mäßli) und an Hafer ein Viertel zwei Vierling zwei Mässlein und an Geld zwei Schilling sechs Pfennig, das sind acht Kreuzer zwei Denar, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt an Martinstag (11.11.).

Regest

Vor Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal, erscheint der Jüngling Ulrich Bärlocher von Thal mit der Bitte, ihm im Namen der Obrigkeiten den fünften Teil der Lehengüter zu verleihen, die der verstorbene Hofammann Thomas Lutz laut Lehenbrief vom 15. Juni 1662 besessen hat. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht an Ulrich Bärlocher auf Lebenszeit einen Acker auf dem Oberfeld und drei Viertel einer Wiese jenseits des Rheins genannt in der Seewiese. Der Zins beträgt jährlich an Getreide (kernen) drei Vierling, ein Mässlein (mäßli) und an Hafer ein Viertel zwei Vierling zwei Mässlein und an Geld zwei Schilling sechs Pfennig, das sind acht Kreuzer zwei Denar, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt an Martinstag (11.11.).

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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