Lehen für Ulrich Bärlocher von Thal um den fünften Teil eines Ackers im Oberfeld und drei Viertel einer Wiese genannt in der Seewiese jenseits des Rheins
Lehen für Ulrich Bärlocher von Thal um den fünften Teil eines Ackers im Oberfeld und drei Viertel einer Wiese genannt in der Seewiese jenseits des Rheins
AA 1 L 204
Dokument
1728.12.09
Urkunde
1662.06.15
9. decembris
analog
24,5 cm x 23,5 cm (Plica geschlossen)
Pergament
Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten
Kanzlei Rheintal
Vor Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal, erscheint der Jüngling Ulrich Bärlocher von Thal mit der Bitte, ihm im Namen der Obrigkeiten den fünften Teil der Lehengüter zu verleihen, die der verstorbene Hofammann Thomas Lutz laut Lehenbrief vom 15. Juni 1662 besessen hat. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht an Ulrich Bärlocher auf Lebenszeit einen Acker auf dem Oberfeld und drei Viertel einer Wiese jenseits des Rheins genannt in der Seewiese. Der Zins beträgt jährlich an Getreide (kernen) drei Vierling, ein Mässlein (mäßli) und an Hafer ein Viertel zwei Vierling zwei Mässlein und an Geld zwei Schilling sechs Pfennig, das sind acht Kreuzer zwei Denar, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt an Martinstag (11.11.).
Staatsarchiv
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