Lehen für Ulrich Bärlocher von Thal um den fünften Teil eines Ackers im Oberfeld und drei Viertel einer Wiese genannt in der Seewiese jenseits des Rheins
Titel
Lehen für Ulrich Bärlocher von Thal um den fünften Teil eines Ackers im Oberfeld und drei Viertel einer Wiese genannt in der Seewiese jenseits des Rheins
Signatur
AA 1 L 204
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1728.12.09
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1662.06.15
Entstehungszeitraum, Anmerkung
9. decembris
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
24,5 cm x 23,5 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten
Schreiber
Kanzlei Rheintal
Regest
Vor Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal, erscheint der Jüngling Ulrich Bärlocher von Thal mit der Bitte, ihm im Namen der Obrigkeiten den fünften Teil der Lehengüter zu verleihen, die der verstorbene Hofammann Thomas Lutz laut Lehenbrief vom 15. Juni 1662 besessen hat. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht an Ulrich Bärlocher auf Lebenszeit einen Acker auf dem Oberfeld und drei Viertel einer Wiese jenseits des Rheins genannt in der Seewiese. Der Zins beträgt jährlich an Getreide (kernen) drei Vierling, ein Mässlein (mäßli) und an Hafer ein Viertel zwei Vierling zwei Mässlein und an Geld zwei Schilling sechs Pfennig, das sind acht Kreuzer zwei Denar, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt an Martinstag (11.11.).
Regest
Vor Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal, erscheint der Jüngling Ulrich Bärlocher von Thal mit der Bitte, ihm im Namen der Obrigkeiten den fünften Teil der Lehengüter zu verleihen, die der verstorbene Hofammann Thomas Lutz laut Lehenbrief vom 15. Juni 1662 besessen hat. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht an Ulrich Bärlocher auf Lebenszeit einen Acker auf dem Oberfeld und drei Viertel einer Wiese jenseits des Rheins genannt in der Seewiese. Der Zins beträgt jährlich an Getreide (kernen) drei Vierling, ein Mässlein (mäßli) und an Hafer ein Viertel zwei Vierling zwei Mässlein und an Geld zwei Schilling sechs Pfennig, das sind acht Kreuzer zwei Denar, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt an Martinstag (11.11.).
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich