Regest
Hans Bruchholz von Diesselbach urkundet, dass er von Ulin Bülmann zu Lichtensteig ein halbes Gütchen in Dieselbach, genannt Schedlers Gut, als Erbzinslehen empfangen habe. Als Unterpfand setzt er sein Gut in Dieselbach, ausgenommen sein Haus daselbst. Bruchholz und seine Erben haben zudem Vorkaufsrecht, falls Bülmann sein Haus verkaufen will.