Empfang eines halben Guts zu Dieselbach als Erbzinslehen durch Hans Bruchholz S 001/N.05



Urkunde

Empfang eines halben Guts zu Dieselbach als Erbzinslehen durch Hans Bruchholz

Detailansicht
Titel

Empfang eines halben Guts zu Dieselbach als Erbzinslehen durch Hans Bruchholz

Signatur

S 001/N.05

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1425

Archivalienart

Urkunde

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Physische Beschaffenheit

Pergamenturkunde, Siegel des Hainrich Forer, Ammann des Grafen Friedrich von Toggenburg abgefallen und zerbrochen

Ort

ohne Ort

Regest

Hans Bruchholz von Diesselbach urkundet, dass er von Ulin Bülmann zu Lichtensteig ein halbes Gütchen in Dieselbach, genannt Schedlers Gut, als Erbzinslehen empfangen habe. Als Unterpfand setzt er sein Gut in Dieselbach, ausgenommen sein Haus daselbst. Bruchholz und seine Erben haben zudem Vorkaufsrecht, falls Bülmann sein Haus verkaufen will.

Anmerkung

Standort: Schachtel 79

Regest

Hans Bruchholz von Diesselbach urkundet, dass er von Ulin Bülmann zu Lichtensteig ein halbes Gütchen in Dieselbach, genannt Schedlers Gut, als Erbzinslehen empfangen habe. Als Unterpfand setzt er sein Gut in Dieselbach, ausgenommen sein Haus daselbst. Bruchholz und seine Erben haben zudem Vorkaufsrecht, falls Bülmann sein Haus verkaufen will.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Keine

Zugänglichkeit

Öffentlich

Physische Benutzbarkeit

Nicht möglich

Veröffentlichungen

Regesten Willi: Bd. 1, Nr. 196

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