Empfang eines halben Guts zu Dieselbach als Erbzinslehen durch Hans Bruchholz
Titel
Empfang eines halben Guts zu Dieselbach als Erbzinslehen durch Hans Bruchholz
Signatur
S 001/N.05
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1425
Archivalienart
Urkunde
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Physische Beschaffenheit
Pergamenturkunde, Siegel des Hainrich Forer, Ammann des Grafen Friedrich von Toggenburg abgefallen und zerbrochen
Ort
ohne Ort
Regest
Hans Bruchholz von Diesselbach urkundet, dass er von Ulin Bülmann zu Lichtensteig ein halbes Gütchen in Dieselbach, genannt Schedlers Gut, als Erbzinslehen empfangen habe. Als Unterpfand setzt er sein Gut in Dieselbach, ausgenommen sein Haus daselbst. Bruchholz und seine Erben haben zudem Vorkaufsrecht, falls Bülmann sein Haus verkaufen will.
Anmerkung
Standort: Schachtel 79
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Keine
Zugänglichkeit
Öffentlich
Physische Benutzbarkeit
Nicht möglich
Veröffentlichungen
Regesten Willi: Bd. 1, Nr. 196