Urteil im Streit zwischen Ulrich Kobelts Erben und Schmied Jörg Blum um das Fällen eines alten, wilden Birnbaums auf dem Langenacker an der Grenze zum benachbarten Rebberg AA 1 U 30a



Urkunde

Urteil im Streit zwischen Ulrich Kobelts Erben und Schmied Jörg Blum um das Fällen eines alten, wilden Birnbaums auf dem Langenacker an der Grenze zum benachbarten Rebberg

Detailansicht
Titel

Urteil im Streit zwischen Ulrich Kobelts Erben und Schmied Jörg Blum um das Fällen eines alten, wilden Birnbaums auf dem Langenacker an der Grenze zum benachbarten Rebberg

Signatur

AA 1 U 30a

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1583.04.22

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff mentag den zwen und zweintzigisten tag aprillens

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Enthält

Urteil des Ammanns Hans Hammerer; erwähnt: historische Birnensorte "Gumpast Biren"

Format (Höhe x Breite)

19,2 cm x 29,4 cm

Trägermaterial

Pergament

Physische Beschaffenheit

fleckig, Wasserschaden

Siegler

Hans Hammerer (Hamarar)

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden

Regest

Hans Hammerer (Hamarar), Ammann von Marbach, sitzt zu Gericht, als vor ihm erscheinen Hans Ender, Hofmann und wohnhaft in Marbach, als Vogt von Ulrich (Uly) Kobels (Khobeltz) Witwe und Kindern, zusammen mit seinem Fürsprecher als Kläger einerseits, und andererseits als Beklagter der Schmied Jörg Blum, Hofmann und wohnhaft in Marbach, mit seinem Fürsprecher, in einem Streit um das Fällen eines alten Birmbaums auf dem Langenacker auf der Gasse gegen den Rebberg (reben) genannt Kröttlach. Urteil: Alle Bäume, der grosse, wilde Birnbaum und die andern jungen, gezüchteten Bäume, die auf der Gasse auf dem Acker gegen Kröttlach stehen, sollen stehen bleiben.

Anmerkung

Gumpast-Birnen dienten zum Herstellen von Sauerkraut. Schenkung durch alt Kantonsrichter Werner A. Graf, Rebstein, 24.2.2005. Der Rebberg Kröttlich ist wahrscheinlich identisch mit dem Rebberg Krötler (1423/1436) nach ortsnamen.ch. Transkription (durch Markus Kaiser, Staatsarchiv) beiliegend.

Regest

Hans Hammerer (Hamarar), Ammann von Marbach, sitzt zu Gericht, als vor ihm erscheinen Hans Ender, Hofmann und wohnhaft in Marbach, als Vogt von Ulrich (Uly) Kobels (Khobeltz) Witwe und Kindern, zusammen mit seinem Fürsprecher als Kläger einerseits, und andererseits als Beklagter der Schmied Jörg Blum, Hofmann und wohnhaft in Marbach, mit seinem Fürsprecher, in einem Streit um das Fällen eines alten Birmbaums auf dem Langenacker auf der Gasse gegen den Rebberg (reben) genannt Kröttlach. Urteil: Alle Bäume, der grosse, wilde Birnbaum und die andern jungen, gezüchteten Bäume, die auf der Gasse auf dem Acker gegen Kröttlach stehen, sollen stehen bleiben.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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