Urteil im Streit zwischen Ulrich Kobelts Erben und Schmied Jörg Blum um das Fällen eines alten, wilden Birnbaums auf dem Langenacker an der Grenze zum benachbarten Rebberg
Titel
Urteil im Streit zwischen Ulrich Kobelts Erben und Schmied Jörg Blum um das Fällen eines alten, wilden Birnbaums auf dem Langenacker an der Grenze zum benachbarten Rebberg
Signatur
AA 1 U 30a
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1583.04.22
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff mentag den zwen und zweintzigisten tag aprillens
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Enthält
Urteil des Ammanns Hans Hammerer; erwähnt: historische Birnensorte "Gumpast Biren"
Format (Höhe x Breite)
19,2 cm x 29,4 cm
Trägermaterial
Pergament
Physische Beschaffenheit
fleckig, Wasserschaden
Siegler
Hans Hammerer (Hamarar)
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden
Regest
Hans Hammerer (Hamarar), Ammann von Marbach, sitzt zu Gericht, als vor ihm erscheinen Hans Ender, Hofmann und wohnhaft in Marbach, als Vogt von Ulrich (Uly) Kobels (Khobeltz) Witwe und Kindern, zusammen mit seinem Fürsprecher als Kläger einerseits, und andererseits als Beklagter der Schmied Jörg Blum, Hofmann und wohnhaft in Marbach, mit seinem Fürsprecher, in einem Streit um das Fällen eines alten Birmbaums auf dem Langenacker auf der Gasse gegen den Rebberg (reben) genannt Kröttlach. Urteil: Alle Bäume, der grosse, wilde Birnbaum und die andern jungen, gezüchteten Bäume, die auf der Gasse auf dem Acker gegen Kröttlach stehen, sollen stehen bleiben.
Anmerkung
Gumpast-Birnen dienten zum Herstellen von Sauerkraut.
Schenkung durch alt Kantonsrichter Werner A. Graf, Rebstein, 24.2.2005.
Der Rebberg Kröttlich ist wahrscheinlich identisch mit dem Rebberg Krötler (1423/1436) nach ortsnamen.ch.
Transkription (durch Markus Kaiser, Staatsarchiv) beiliegend.
Regest
Hans Hammerer (Hamarar), Ammann von Marbach, sitzt zu Gericht, als vor ihm erscheinen Hans Ender, Hofmann und wohnhaft in Marbach, als Vogt von Ulrich (Uly) Kobels (Khobeltz) Witwe und Kindern, zusammen mit seinem Fürsprecher als Kläger einerseits, und andererseits als Beklagter der Schmied Jörg Blum, Hofmann und wohnhaft in Marbach, mit seinem Fürsprecher, in einem Streit um das Fällen eines alten Birmbaums auf dem Langenacker auf der Gasse gegen den Rebberg (reben) genannt Kröttlach. Urteil: Alle Bäume, der grosse, wilde Birnbaum und die andern jungen, gezüchteten Bäume, die auf der Gasse auf dem Acker gegen Kröttlach stehen, sollen stehen bleiben.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich