Dokument
Zwangsversorgung: Versorgung gemäss Art. 6 des kantonalen Gesetzes über die Einweisung von Gewohnheitsverbrechern und Zwangsversorgten
Archivplan
Identifikation
Titel
Zwangsversorgung: Versorgung gemäss Art. 6 des kantonalen Gesetzes über die Einweisung von Gewohnheitsverbrechern und Zwangsversorgten
Signatur
A 430/8.3.2-22
Stufe
Dossier
Entstehungszeitraum
1935-1949
Archivalienart
Dokument
Name
Hengartner, Eugen
Jahrgang
26.01.1883
Geschlecht
männlich
Nationalität
Schweiz
Ausprägung
analog
Inhalt und innere Ordnung
Kassation
nein
Anmerkung
Gemäss bestehender archivinterner Praxis bei der Bewertung der Unterlagen der ehemaligen Bezirksämter.
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Schutzfrist
Jahrgang
Schutzfristdauer
100 Jahre
Schutzfristkategorie
Personenakten (100 Jahre/10 Jahre)
Ende der Schutzfrist
1/26/1983
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt
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