Zeugnis und Passierschein für Johann Brändle aus der gemeinen Herrschaft Uznach über seine guten Dienste als Soldat in Frankreich AA 6 U 10a



Urkunde

Zeugnis und Passierschein für Johann Brändle aus der gemeinen Herrschaft Uznach über seine guten Dienste als Soldat in Frankreich

Detailansicht
Titel

Zeugnis und Passierschein für Johann Brändle aus der gemeinen Herrschaft Uznach über seine guten Dienste als Soldat in Frankreich

Signatur

AA 6 U 10a

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1724.04.05

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den fünfften april

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

34 cm x 49,7 cm

Trägermaterial

Pergament

Physische Beschaffenheit

starke Verfärbungen, Flecken, kleine Löcher im unteren horizontalen Falt

Siegler

1. Jean Viktor Antoine Glutz, Leutnant der Kompanie, 2. 13 Orte (Petschaft)

Siegelbeschreibung

1 von 2 Siegeln aufgedrückt, 1. Lack, rund, beschädigt, 2. fehlt

Unterschrift

Jean Viktor Antoine Glutz, Leutnant der Kompanie

Ort

Paris

Regest

Johann Viktor, Baron von Besenval (Bößenwald), Generalleutnant der königlichen Armee und Oberst des Schweizergarderegiments, stellt Johann Brändle aus der gemeinen Herrschaft Uznach auf dessen Bitte für seinen Abschied ein Zeugnis über seine Dienste als Soldat aus. Er hat 35 Monate unter der Kompanie als Soldat gedient und sich während seiner Dienstzeit tapfer, mannhaft, ehrlich und redlich verhalten. Die Obrigkeiten werden gebeten, ihn ungehindert passieren zu lassen und ihn wo nötig zu unterstützen.

Regest

Johann Viktor, Baron von Besenval (Bößenwald), Generalleutnant der königlichen Armee und Oberst des Schweizergarderegiments, stellt Johann Brändle aus der gemeinen Herrschaft Uznach auf dessen Bitte für seinen Abschied ein Zeugnis über seine Dienste als Soldat aus. Er hat 35 Monate unter der Kompanie als Soldat gedient und sich während seiner Dienstzeit tapfer, mannhaft, ehrlich und redlich verhalten. Die Obrigkeiten werden gebeten, ihn ungehindert passieren zu lassen und ihn wo nötig zu unterstützen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

Navigation

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