Vidimus von Zacharias Nutt, Vogt von Riom, einer Bestätigung von Rapperswil über die Ehehofstätte in den Höfen Jona, Kempraten und Busskirch von 1499 AA 7 U 6



Urkunde

Vidimus von Zacharias Nutt, Vogt von Riom, einer Bestätigung von Rapperswil über die Ehehofstätte in den Höfen Jona, Kempraten und Busskirch von 1499

Detailansicht
Titel

Vidimus von Zacharias Nutt, Vogt von Riom, einer Bestätigung von Rapperswil über die Ehehofstätte in den Höfen Jona, Kempraten und Busskirch von 1499

Signatur

AA 7 U 6

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1550.03.01

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1499.12.10

Entstehungszeitraum, Anmerkung

im ingendem mertzen

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

24 cm x 38,8 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Zacharias Nutt, Vogt von Riom

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, leicht bestossen, leicht abgeschliffen, kleiner Riss

Anmerkung

Ehehofstatt: Hofstatt (Stelle mit einem Gebäude, besonders mit einem Haus, im weiteren Sinne ein Platz mit Landhof und Garten), sofern daran das Recht des vollen Anteils an den Korporationsgütern haftet (Idiotikon, Bd. 11, Sp. 1143).

Regest

Vor Zacharias Nutt, Vogt in Riom (Ryambs), und dem ganzen Gericht erscheint Rudolf von Marmels mit der Bitte, ihm zwei Reversbriefe gegen seinen Sohn Hans Marmelser zu vidimieren. Seiner Bitte wird entsprochen, und Zacharias Nutt vidimiert eine Bestätigung von Rapperswil vom 10. Dezember (dienstag nach sant Niklaus tag) 1499 mit dem Siegel der Stadt Rapperswil: Schultheiss und Rat von Rapperswil haben alle im Rapperswiler Gebiet wohnhaften Personen, die Ehehofstätte in den Höfen Jona, Kempraten oder Busskirch besitzen oder nutzen, aufgefordert, heute mit Urkunden oder durch Zeugen ihren Besitz zu bezeugen und bestätigen zu lassen. Wer darüber keine Urkunde besitzt, kann keine rechtlichen Ansprüche mehr erheben. Ehehofstätte dürfen ohne Bewilligung der Obrigkeit nicht verkauft werden. Deshalb bezeugt heute der Hofmann Hans Kuser (Küßer) von Sankt Dionys mit Kundschaft, dass zu seiner Wiese genannt Amtswiese bei Jona drei Ehehofstätte gehört haben, wovon er zwei mit obrigkeitlicher Bewilligung verkauft habe. Die dritte Ehehofstatt wird ihm als Teil seiner Wiese weiterhin mit allen Rechten an Holz und Feld im Hof Jona bestätigt.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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