Vidimus von Zacharias Nutt, Vogt von Riom, einer Bestätigung von Rapperswil über die Ehehofstätte in den Höfen Jona, Kempraten und Busskirch von 1499
Titel
Vidimus von Zacharias Nutt, Vogt von Riom, einer Bestätigung von Rapperswil über die Ehehofstätte in den Höfen Jona, Kempraten und Busskirch von 1499
Signatur
AA 7 U 6
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1550.03.01
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1499.12.10
Entstehungszeitraum, Anmerkung
im ingendem mertzen
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
24 cm x 38,8 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Zacharias Nutt, Vogt von Riom
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, leicht bestossen, leicht abgeschliffen, kleiner Riss
Regest
Vor Zacharias Nutt, Vogt in Riom (Ryambs), und dem ganzen Gericht erscheint Rudolf von Marmels mit der Bitte, ihm zwei Reversbriefe gegen seinen Sohn Hans Marmelser zu vidimieren. Seiner Bitte wird entsprochen, und Zacharias Nutt vidimiert eine Bestätigung von Rapperswil vom 10. Dezember (dienstag nach sant Niklaus tag) 1499 mit dem Siegel der Stadt Rapperswil: Schultheiss und Rat von Rapperswil haben alle im Rapperswiler Gebiet wohnhaften Personen, die Ehehofstätte in den Höfen Jona, Kempraten oder Busskirch besitzen oder nutzen, aufgefordert, heute mit Urkunden oder durch Zeugen ihren Besitz zu bezeugen und bestätigen zu lassen. Wer darüber keine Urkunde besitzt, kann keine rechtlichen Ansprüche mehr erheben. Ehehofstätte dürfen ohne Bewilligung der Obrigkeit nicht verkauft werden. Deshalb bezeugt heute der Hofmann Hans Kuser (Küßer) von Sankt Dionys mit Kundschaft, dass zu seiner Wiese genannt Amtswiese bei Jona drei Ehehofstätte gehört haben, wovon er zwei mit obrigkeitlicher Bewilligung verkauft habe. Die dritte Ehehofstatt wird ihm als Teil seiner Wiese weiterhin mit allen Rechten an Holz und Feld im Hof Jona bestätigt.
Anmerkung
Ehehofstatt: Hofstatt (Stelle mit einem Gebäude, besonders mit einem Haus, im weiteren Sinne ein Platz mit Landhof und Garten), sofern daran das Recht des vollen Anteils an den Korporationsgütern haftet (Idiotikon, Bd. 11, Sp. 1143).
Regest
Vor Zacharias Nutt, Vogt in Riom (Ryambs), und dem ganzen Gericht erscheint Rudolf von Marmels mit der Bitte, ihm zwei Reversbriefe gegen seinen Sohn Hans Marmelser zu vidimieren. Seiner Bitte wird entsprochen, und Zacharias Nutt vidimiert eine Bestätigung von Rapperswil vom 10. Dezember (dienstag nach sant Niklaus tag) 1499 mit dem Siegel der Stadt Rapperswil: Schultheiss und Rat von Rapperswil haben alle im Rapperswiler Gebiet wohnhaften Personen, die Ehehofstätte in den Höfen Jona, Kempraten oder Busskirch besitzen oder nutzen, aufgefordert, heute mit Urkunden oder durch Zeugen ihren Besitz zu bezeugen und bestätigen zu lassen. Wer darüber keine Urkunde besitzt, kann keine rechtlichen Ansprüche mehr erheben. Ehehofstätte dürfen ohne Bewilligung der Obrigkeit nicht verkauft werden. Deshalb bezeugt heute der Hofmann Hans Kuser (Küßer) von Sankt Dionys mit Kundschaft, dass zu seiner Wiese genannt Amtswiese bei Jona drei Ehehofstätte gehört haben, wovon er zwei mit obrigkeitlicher Bewilligung verkauft habe. Die dritte Ehehofstatt wird ihm als Teil seiner Wiese weiterhin mit allen Rechten an Holz und Feld im Hof Jona bestätigt.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich