Befreiung von Glarus für Gaster vom Brückenzoll gegen die Bezahlung von 100 Kronen an den Bau der neuen Ziegelbrücke AA 5 U 14



Urkunde

Befreiung von Glarus für Gaster vom Brückenzoll gegen die Bezahlung von 100 Kronen an den Bau der neuen Ziegelbrücke

Detailansicht
Titel

Befreiung von Glarus für Gaster vom Brückenzoll gegen die Bezahlung von 100 Kronen an den Bau der neuen Ziegelbrücke

Signatur

AA 5 U 14

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1632.10.15

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1629.02.14

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff sannt Gallen abent waß der 15. tag october

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

26 cm x 40,8 cm ((Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Physische Beschaffenheit

Feuchtigkeitsflecken, Schrift an einigen Stellen abgerieben

Siegler

Glarus

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden

Schreiber

Fridolin Tolder, Landschreiber von Glarus, alt Landvogt im Gaster

Regest

Landammann und Rat von Glarus urkunden, dass am 14. Februar 1629 die Brücke über der Linth, die Ziegelbrücke, durch einen heftigen Sturm zerstört worden ist, worauf Glarus dort eine neue Brücke bauen liess. Nun erscheinen vor ihnen Untervogt Johann Wilhelm im Gaster, Johann Fäh (Fächä), Ammann des Klosters Einsiedeln, und Säckelmeister Jörg Steiner als Vertreter des Landes Gaster mit der Bitte, ihnen den Brückenzoll wieder zu erlassen wie seit jeher. Glarus entscheidet, dass die Gasterländer an den Bau der neuen Brücke 100 Kronen zahlen sollen, 24 Batzen pro Krone, womit sie vom Zoll befreit sind. Die Brücke vor der Hauptbrücke (vorbruckh) auf ihrer Seite müssen sie bauen und unterhalten.

Anmerkung

Regest: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/1, Die Landschaft Gaster mit Weesen, Aarau 1951, Nr. 324 (SSRQ SG III/1, Nr. 324), online siehe Link unter Zugang zum Digitalisat, besucht 24.06.2021.

Regest

Landammann und Rat von Glarus urkunden, dass am 14. Februar 1629 die Brücke über der Linth, die Ziegelbrücke, durch einen heftigen Sturm zerstört worden ist, worauf Glarus dort eine neue Brücke bauen liess. Nun erscheinen vor ihnen Untervogt Johann Wilhelm im Gaster, Johann Fäh (Fächä), Ammann des Klosters Einsiedeln, und Säckelmeister Jörg Steiner als Vertreter des Landes Gaster mit der Bitte, ihnen den Brückenzoll wieder zu erlassen wie seit jeher. Glarus entscheidet, dass die Gasterländer an den Bau der neuen Brücke 100 Kronen zahlen sollen, 24 Batzen pro Krone, womit sie vom Zoll befreit sind. Die Brücke vor der Hauptbrücke (vorbruckh) auf ihrer Seite müssen sie bauen und unterhalten.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

Zugang zum Digitalisat (Link)

https://www.ssrq-sds-fds.ch/online/SG_III_1/index.html#p_455

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