Bestätigung von Glarus für Gaster und Weesen über die alten Freiheiten und die Teilung der Bussen AA 5 U 13



Urkunde

Bestätigung von Glarus für Gaster und Weesen über die alten Freiheiten und die Teilung der Bussen

Detailansicht
Titel

Bestätigung von Glarus für Gaster und Weesen über die alten Freiheiten und die Teilung der Bussen

Signatur

AA 5 U 13

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1632.07.05

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1379-1572.10.29

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff donnsttag war der fünffte tag höüwmonat (alter Kalender)

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

34 cm x 66 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Glarus

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, beschädigt, abgeschliffen, restauriert

Schreiber

Fridolin Tolder, Landschreiber von Glarus

Regest

Vor Landammann und Rat von Glarus erscheinen Untervogt Johann Wilhelm, Säckelmeister Joachim Zopfi (Zopffy), Ammann Johann Fäh (Fäch) und Johannes Schnider als Vertreter der Bürger und Gemeinde Weesen sowie der Landleute aus dem Gaster mit der Bitte, ihnen ihre alten Freiheiten zu bestätigen. Ihrer Bitte wird entsprochen, und Glarus bestätigt ihnen den Brief von König Wenzel von 1379, den Brief Herzog Friedrichs des Älteren von 1437 und den Brief von Glarus vom 29. Oktober 1572 betreffend die Teilung der Bussen.

Anmerkung

Regest im Kommentar von: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/1, Die Landschaft Gaster mit Weesen, Aarau 1951, Nr. 36 (SSRQ SG III/1, Nr. 36), online siehe Link unter Zugang zum Digitalisat, besucht 24.06.2021. 2014 restauriert von Martin Strebel, mit Unterstützung BAK.

Regest

Vor Landammann und Rat von Glarus erscheinen Untervogt Johann Wilhelm, Säckelmeister Joachim Zopfi (Zopffy), Ammann Johann Fäh (Fäch) und Johannes Schnider als Vertreter der Bürger und Gemeinde Weesen sowie der Landleute aus dem Gaster mit der Bitte, ihnen ihre alten Freiheiten zu bestätigen. Ihrer Bitte wird entsprochen, und Glarus bestätigt ihnen den Brief von König Wenzel von 1379, den Brief Herzog Friedrichs des Älteren von 1437 und den Brief von Glarus vom 29. Oktober 1572 betreffend die Teilung der Bussen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

Zugang zum Digitalisat (Link)

https://www.ssrq-sds-fds.ch/online/SG_III_1/index.html#p_133

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