Bestätigung von Glarus für Gaster und Weesen über die alten Freiheiten und die Teilung der Bussen
Titel
Bestätigung von Glarus für Gaster und Weesen über die alten Freiheiten und die Teilung der Bussen
Signatur
AA 5 U 13
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1632.07.05
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1379-1572.10.29
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff donnsttag war der fünffte tag höüwmonat (alter Kalender)
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
34 cm x 66 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Glarus
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, beschädigt, abgeschliffen, restauriert
Schreiber
Fridolin Tolder, Landschreiber von Glarus
Regest
Vor Landammann und Rat von Glarus erscheinen Untervogt Johann Wilhelm, Säckelmeister Joachim Zopfi (Zopffy), Ammann Johann Fäh (Fäch) und Johannes Schnider als Vertreter der Bürger und Gemeinde Weesen sowie der Landleute aus dem Gaster mit der Bitte, ihnen ihre alten Freiheiten zu bestätigen. Ihrer Bitte wird entsprochen, und Glarus bestätigt ihnen den Brief von König Wenzel von 1379, den Brief Herzog Friedrichs des Älteren von 1437 und den Brief von Glarus vom 29. Oktober 1572 betreffend die Teilung der Bussen.
Anmerkung
Regest im Kommentar von: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/1, Die Landschaft Gaster mit Weesen, Aarau 1951, Nr. 36 (SSRQ SG III/1, Nr. 36), online siehe Link unter Zugang zum Digitalisat, besucht 24.06.2021.
2014 restauriert von Martin Strebel, mit Unterstützung BAK.
Regest
Vor Landammann und Rat von Glarus erscheinen Untervogt Johann Wilhelm, Säckelmeister Joachim Zopfi (Zopffy), Ammann Johann Fäh (Fäch) und Johannes Schnider als Vertreter der Bürger und Gemeinde Weesen sowie der Landleute aus dem Gaster mit der Bitte, ihnen ihre alten Freiheiten zu bestätigen. Ihrer Bitte wird entsprochen, und Glarus bestätigt ihnen den Brief von König Wenzel von 1379, den Brief Herzog Friedrichs des Älteren von 1437 und den Brief von Glarus vom 29. Oktober 1572 betreffend die Teilung der Bussen.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich
Zugang zum Digitalisat (Link)
https://www.ssrq-sds-fds.ch/online/SG_III_1/index.html#p_133