Bestätigung eines Kaufbriefs von Johann Jakob Früh von Ganterschwil an seinen Sohn Johannes Früh um ein Haus mit Garten, Hof, Obstgarten, Acker und Wald
Bestätigung eines Kaufbriefs von Johann Jakob Früh von Ganterschwil an seinen Sohn Johannes Früh um ein Haus mit Garten, Hof, Obstgarten, Acker und Wald
AA 8 U I-11
Dokument
1796.08.27
Urkunde
1789.05.06
den 27.ten augstmonat
analog
33,7 cm x 21,2 cm
Papier
Johannes Früh, Landrat Huber
Am 6. Mai 1789 hat Hans Jakob Früh mit seinem Sohn in Beisein von Fähnrich Hans Jakob Früh von Ganterschwil sowie der Mutter und den zwei Geschwistern Hans Georg und Anna Barbara Früh einen Kauf abgeschlossen, der hiermit bestätigt und unterschrieben wird: Hans Jakob Früh verkauft seinem Sohn Johannes Früh das neue Haus mit Garten, Obstgarten (bomgarten), Hofraum (hoffräthe), mit einem Acker im Thurenfeld (Turenfeld) genannt der Bettenacker (Behten-Acker) und mit einem Wald gegen den Burstwald um 800 Gulden unter der Bedingung, dass der Sohn den oberen Garten und den Obstgarten von der Strasse bis zum Bach vor dem Haus von Johannes Früh unverbaut und unbepflanzt lässt. Die bisherigen Zahlungen und das Heiratsgut werden angerechnet. Die Geschwister Hans Georg Früh und Anna Barbara Früh haben beim Verkauf des Hauses je 200 Gulden als Heiratsgut vom Vater bekommen. Unterschrieben in Beisein von Landrat Huber und Schätzer Glettig.
Staatsarchiv
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