Erblehen für Jakob Meli um das Schwefelbad und eine Wiese in Sargans AA 4 L 34



Urkunde

Erblehen für Jakob Meli um das Schwefelbad und eine Wiese in Sargans

Detailansicht
Titel

Erblehen für Jakob Meli um das Schwefelbad und eine Wiese in Sargans

Signatur

AA 4 L 34

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1629.05.14

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den vier zechenden tag mey

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

28,0 cm x 37,7 cm, Plica 3,6 cm

Trägermaterial

Pergament

Physische Beschaffenheit

Flecken, Schrift teilweise abgerieben

Siegler

Hauptmann Balthasar Gallati, Ratsherr von Glarus, Landvogt im Sarganserland

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten

Anmerkung

Edition: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/2, Die Rechtsquellen des Sarganserlandes, Basel 2013, Nr. 219 (SSRQ SG III/2, Nr. 219), online siehe Link unter Zugang zum Digitalisat, besucht 21.06.2021 (mit durchsuchbarem PDF).

Regest

Vor Hauptmann Balthasar Gallati, Ratsherr von Glarus und Landvogt im Sarganserland, erscheint Meister Jakob Meli, Ausbürger der Stadt Sargans, mit der Bitte, ihm einen Lehenbrief über sein Erblehen, das Schwefelbad in Sargans, aufzurichten, da ihm der ehemalige Landvogt Lienhard Büeler von Schwyz nur einen alten Lehenbrief unterschieben und keinen neuen Erblehenbrief aufgesetzt hat. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht ihm das Schwefelbad (schweibelbrunnen) in Sargans unter der Splee mit Badhaus, Dach und Gemach und anschliessendem Gärtchen (gärtly) am Weg gegen die Strasse zu Erblehen. Dazu wird ihm eine Wiese (wißwachs) im obrigkeitlichen Rebberg unterhalb der Kapelle Splee gegen die Landstrasse als Unterlehen verliehen. Dafür muss der Lehennehmer in Badzeiten dem Herrn von Sargans oder einem Vogt und seinem Hausgesinde das Bad pro Woche ein oder zwei Tage ohne Entgelt zur Verfügung stellen. Bei einer Badenfahrt über mehrere Tage wird er jedoch entlohnt. Der jährliche Hofzins beträgt zwölf Schilling, zu bezahlen an Martinstag (11.11.) oder acht Tage danach. An Hauptmann Balthasar Gallati als Lehennehmer des obrigkeitlichen Weingartens hat Meli für die Wiese zwölf Schilling als Zins zu geben.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

Zugang zum Digitalisat (Link)

https://www.ssrq-sds-fds.ch/online/SG_III_2/index.html%20-%20p_829

Navigation

Lesesaal geschlossen
Benutzung
Orientierung
Vermittlung
Über uns
Partizipation
Login Konto erstellen