Erblehen für Jakob Meli um das Schwefelbad und eine Wiese in Sargans
Erblehen für Jakob Meli um das Schwefelbad und eine Wiese in Sargans
AA 4 L 34
Dokument
1629.05.14
Urkunde
den vier zechenden tag mey
analog
28,0 cm x 37,7 cm, Plica 3,6 cm
Pergament
Flecken, Schrift teilweise abgerieben
Hauptmann Balthasar Gallati, Ratsherr von Glarus, Landvogt im Sarganserland
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten
Edition: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/2, Die Rechtsquellen des Sarganserlandes, Basel 2013, Nr. 219 (SSRQ SG III/2, Nr. 219), online siehe Link unter Zugang zum Digitalisat, besucht 21.06.2021 (mit durchsuchbarem PDF).
Vor Hauptmann Balthasar Gallati, Ratsherr von Glarus und Landvogt im Sarganserland, erscheint Meister Jakob Meli, Ausbürger der Stadt Sargans, mit der Bitte, ihm einen Lehenbrief über sein Erblehen, das Schwefelbad in Sargans, aufzurichten, da ihm der ehemalige Landvogt Lienhard Büeler von Schwyz nur einen alten Lehenbrief unterschieben und keinen neuen Erblehenbrief aufgesetzt hat. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht ihm das Schwefelbad (schweibelbrunnen) in Sargans unter der Splee mit Badhaus, Dach und Gemach und anschliessendem Gärtchen (gärtly) am Weg gegen die Strasse zu Erblehen. Dazu wird ihm eine Wiese (wißwachs) im obrigkeitlichen Rebberg unterhalb der Kapelle Splee gegen die Landstrasse als Unterlehen verliehen. Dafür muss der Lehennehmer in Badzeiten dem Herrn von Sargans oder einem Vogt und seinem Hausgesinde das Bad pro Woche ein oder zwei Tage ohne Entgelt zur Verfügung stellen. Bei einer Badenfahrt über mehrere Tage wird er jedoch entlohnt. Der jährliche Hofzins beträgt zwölf Schilling, zu bezahlen an Martinstag (11.11.) oder acht Tage danach. An Hauptmann Balthasar Gallati als Lehennehmer des obrigkeitlichen Weingartens hat Meli für die Wiese zwölf Schilling als Zins zu geben.
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
Erschwert möglich
https://www.ssrq-sds-fds.ch/online/SG_III_2/index.html%20-%20p_829