Verpflichtung von Abt Johann Jakob Russinger und dem Konvent des Klosters Pfäfers gegenüber den sieben eidgenössischen Orten um die Schirmvogtei AA 4 U 12



Urkunde

Verpflichtung von Abt Johann Jakob Russinger und dem Konvent des Klosters Pfäfers gegenüber den sieben eidgenössischen Orten um die Schirmvogtei

Detailansicht
Titel

Verpflichtung von Abt Johann Jakob Russinger und dem Konvent des Klosters Pfäfers gegenüber den sieben eidgenössischen Orten um die Schirmvogtei

Signatur

AA 4 U 12

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1522.03.03

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff mentag nach sannt Mathis, des heilgenn zwölffbottenn tag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

23,8 cm x 41,2 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Physische Beschaffenheit

Brandspuren am linken Rand und in den Faltstellen, Loch unter der Plica

Siegler

1. Johann Jakob Russinger, Abt des Klosters Pfäfers, 2. Konvent des Klosters Pfäfers

Siegelbeschreibung

1 von 2 Siegeln hängen, 1. fehlt, 2. Wachs in wächserner Schüssel, rund, bestossen, abgeschliffen

Regest

Abt Johann Jakob und der Konvent des Klosters Pfäfers verpflichten sich gegenüber den sieben eidgenössischen Orten Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus, auf ewige Zeiten keinen anderen Schirmvogt mehr anzunehmen. Ohne Wissen und Willen der sieben Orte darf auch kein Bündnis mit anderen Herren geschlossen werden.

Anmerkung

Edition: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/2, Die Rechtsquellen des Sarganserlandes, Basel 2013, Nr. 134 (SSRQ SG III/2, Nr. 134), online siehe Link unter Zugang zum Digitalisat, besucht 27.05.2021 (mit durchsuchbarem PDF). Das Kloster verliert damit die von König Ruprecht 1408 zugesicherte freie Wahl ihrer Schirmvögte (vgl. dazu Nr. 38 in der gleichen Edition, online unter https://www.ssrq-sds-fds.ch/online/SG_III_2/index.html#p_76).

Regest

Abt Johann Jakob und der Konvent des Klosters Pfäfers verpflichten sich gegenüber den sieben eidgenössischen Orten Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus, auf ewige Zeiten keinen anderen Schirmvogt mehr anzunehmen. Ohne Wissen und Willen der sieben Orte darf auch kein Bündnis mit anderen Herren geschlossen werden.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

Zugang zum Digitalisat (Link)

https://www.ssrq-sds-fds.ch/online/SG_III_2/index.html#p_444

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