Regest
Hans Walser von Tils ist vom Landvogt im Sarganserland, Fridolin Arzethauser von Glarus, in Haft gelegt worden wegen schwerer Beschuldigungen gegen ihn. Da sich die Beschuldigungen nicht in solchem Masse als wahr erwiesen haben, wird er freigelassen. Er schwört Urfehde mit Racheverzicht. Bricht er die Urfehde, soll er als ehrloser, meineidiger und verbrecherischer Mann gelten und verurteilt werden.