Urfehde des Hans Walser von Tils wegen schwerer Beschuldigungen gegen ihn
Titel
Urfehde des Hans Walser von Tils wegen schwerer Beschuldigungen gegen ihn
Signatur
AA 4 U 7
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1489.09.10
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff donstag nach unser lieben frowen tag zu herpst
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
13,5 cm x 39,2 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Peter Kraft genannt Gilg, Schultheiss von Sargans
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, bestossen, stark abgeschliffen
Regest
Hans Walser von Tils ist vom Landvogt im Sarganserland, Fridolin Arzethauser von Glarus, in Haft gelegt worden wegen schwerer Beschuldigungen gegen ihn. Da sich die Beschuldigungen nicht in solchem Masse als wahr erwiesen haben, wird er freigelassen. Er schwört Urfehde mit Racheverzicht. Bricht er die Urfehde, soll er als ehrloser, meineidiger und verbrecherischer Mann gelten und verurteilt werden.
Anmerkung
Durchmesser des Siegels ist 25 mm, im Siegelfeld von zwei Bändern umgebener Rundschild mit aufrechter, heraldischer Lilie. Regest: Karl Wegelin, Die Regesten der Benedictiner-Abtei Pfävers und der Landschaft Sargans, Chur 1850, Nr. 755.
Regest
Hans Walser von Tils ist vom Landvogt im Sarganserland, Fridolin Arzethauser von Glarus, in Haft gelegt worden wegen schwerer Beschuldigungen gegen ihn. Da sich die Beschuldigungen nicht in solchem Masse als wahr erwiesen haben, wird er freigelassen. Er schwört Urfehde mit Racheverzicht. Bricht er die Urfehde, soll er als ehrloser, meineidiger und verbrecherischer Mann gelten und verurteilt werden.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich