Urteil in einem Streit um Mithilfe beim Wuhrbau zwischen den Gemeinden Buchs, Sevelen und Räfis AA 3a U 34



Urkunde

Urteil in einem Streit um Mithilfe beim Wuhrbau zwischen den Gemeinden Buchs, Sevelen und Räfis

Detailansicht
Titel

Urteil in einem Streit um Mithilfe beim Wuhrbau zwischen den Gemeinden Buchs, Sevelen und Räfis

Signatur

AA 3a U 34

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1642.03.18

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1641

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den 18. tag mertzen

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

25,5 cm x 65 cm

Trägermaterial

Pergament

Physische Beschaffenheit

Gebrauchsspuren am rechten Seitenrand

Siegler

Rudolf Trümpy, Landvogt von Werdenberg

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, gut erhalten

Regest

Alt Landammann Balthasar Müller, Statthalter Kaspar Küchli, Kirchenvogt Albrecht Vogel, Andreas Schindler, alt Landvogt von Uznach, alles Ratsherren von Glarus, urteilen im Streit zwischen den Gemeinden Sevelen, Buchs und Räfis um Wuhren am Rhein. Die Vertretern von Glarus halten ein offenes Gericht nach der Besichtigung der Streitsache. Vor ihnen erscheinen Landesfähnrich Tischhauser mit anderen Vertretern von Sevelen sowie Christian Schwendener mit weiteren Leuten von Buchs und Ammann Schwendener mit Leuten von Räfis. Nach den Überschwemmungen des Rheins im Jahr 1641 war von Sevelen ein neues Wuhr gebaut worden, das jedoch als vertragswidrig bestimmt und zerstört werden musste. Bald nach Beginn des Baus des neuen Wuhrs gingen der Gemeinde Leute, Material und Transportmittel aus. Die Gemeinde verlangt nun die Mithilfe von Buchs. Laut Urteil sollen die Seveler das angefangene Wuhr fertig bauen und wenn nötig verstärken. Da die Buchser am Abbruch mitschuldig sind, sollen sie den Sevelern an vier Tagen mit Leuten und Material helfen. Sevelen darf aus den Auen der Buchser in einem gewissen Bezirk Holz und Stauden für den Wuhrbau nehmen. Für den Unterhalt der Wuhren ist Sevelen zuständig.

Anmerkung

Mit einem Regest von Nikolaus Senn auf Beiblatt.

Regest

Alt Landammann Balthasar Müller, Statthalter Kaspar Küchli, Kirchenvogt Albrecht Vogel, Andreas Schindler, alt Landvogt von Uznach, alles Ratsherren von Glarus, urteilen im Streit zwischen den Gemeinden Sevelen, Buchs und Räfis um Wuhren am Rhein. Die Vertretern von Glarus halten ein offenes Gericht nach der Besichtigung der Streitsache. Vor ihnen erscheinen Landesfähnrich Tischhauser mit anderen Vertretern von Sevelen sowie Christian Schwendener mit weiteren Leuten von Buchs und Ammann Schwendener mit Leuten von Räfis. Nach den Überschwemmungen des Rheins im Jahr 1641 war von Sevelen ein neues Wuhr gebaut worden, das jedoch als vertragswidrig bestimmt und zerstört werden musste. Bald nach Beginn des Baus des neuen Wuhrs gingen der Gemeinde Leute, Material und Transportmittel aus. Die Gemeinde verlangt nun die Mithilfe von Buchs. Laut Urteil sollen die Seveler das angefangene Wuhr fertig bauen und wenn nötig verstärken. Da die Buchser am Abbruch mitschuldig sind, sollen sie den Sevelern an vier Tagen mit Leuten und Material helfen. Sevelen darf aus den Auen der Buchser in einem gewissen Bezirk Holz und Stauden für den Wuhrbau nehmen. Für den Unterhalt der Wuhren ist Sevelen zuständig.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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