Urteil von Glarus zwischen den Gemeinden Buchs und Grabs wegen des Bürgerrechts von Rudolf Bockfleisch
Title
Urteil von Glarus zwischen den Gemeinden Buchs und Grabs wegen des Bürgerrechts von Rudolf Bockfleisch
Reference Code / Identification number
AA 3a U 30
Stage
Dokument
Period of origin
1609.07.27
Type of item
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den 27.isten tag july
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
30,1 cm x 36,5 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Glarus
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Schreiber
Daniel Bussi, Landschreiber von Glarus
Regest
Vor Landammann und Rat von Glarus erscheinen Lienhard Thür und Jakob Schwarz als Kläger und Vertreter des Kirchspiels Buchs sowie Ammann Montaschiner und Christian Scherer als Beklagte und Vertreter des Kirchspiels Grabs. Buchs verweigert dem in ihre Gemeinde gezogenen Rudolf Bockfleisch die Zugehörigkeit zur Gemeinde und damit die gleichen Rechte wie ihren Kirchgenossen, da seine Vorfahren nicht Buchser, sondern Grabser Kirchgenossen gewesen sind. Grabs will jedoch Rudolf Bockfleisch nicht als Kirchgenossen anerkennen. Glarus bestimmt, dass Rudolf Bockfleisch ein Nachfahre der Bockfleisch aus Grabs sei, weshalb er ein Kirchgenosse und Bürger von Grabs sei. Die von Buchs und Grabs müssen die Gerichtskosten von je fünf Gulden übernehmen.
Anmerkung
Mit einem Regest von Nikolaus Senn auf Beiblatt.
Term of protection
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Erschwert möglich