Erläuterung eines Schiedsspruchs um Grenzen zwischen den Pfarreien Buchs einerseits und Vaduz mit Schaan andererseits AA 3a U 22



Urkunde

Erläuterung eines Schiedsspruchs um Grenzen zwischen den Pfarreien Buchs einerseits und Vaduz mit Schaan andererseits

Detailansicht
Titel

Erläuterung eines Schiedsspruchs um Grenzen zwischen den Pfarreien Buchs einerseits und Vaduz mit Schaan andererseits

Signatur

AA 3a U 22

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1495.08.01

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1493.07.19

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff sambstag sant Peters tag app[osto]li zuo ingendem ögsten

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

26 cm x 38,8 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

1. Fridolin Arzethauser, Ratsherr von Glarus, alt Landvogt im Sarganserland, 2. Hans von St.Viner von Sargans, 3. Hans Müller, Ammann von Wartau

Siegelbeschreibung

1 von 3 Siegeln hängen, 1. fehlt, Pergamentstreifen vorhanden, 2. Wachs in Leinensäcklein, rund, 3. fehlt, Bruchstücke in Leinensäcklein vorhanden

Regest

Fridolin Arzethauser, Ratsherr von Glarus und alt Landvogt im Sarganserland, Hans von St.Viner von Sargans und Hans Müller, Ammann von Wartau, urkunden, dass sie zusammen mit den zugesetzten Schiedsrichtern Peter Feer von Kasteln, Fähnrich von Luzern und alt Landvogt im Sarganserland, sowie Hans Conrad, Vogt von Maienfeld, am 19. Juli (frytag nach der lieben junkfrowen sant Margreten tag) 1493 einen Streit um Grenzen zwischen den Kirchspielen Unterschaan und Vaduz einerseits und Buchs andererseits geschlichtet haben. Die Parteien begehren eine Erläuterung des Spruchs. Da die zugesetzten Schiedsrichter nicht anwesend sind, werden die Grenzen von den drei Erstgenannten erläutert und beschrieben.

Anmerkung

Mit einem Regest von Nikolaus Senn auf Beiblatt.

Regest

Fridolin Arzethauser, Ratsherr von Glarus und alt Landvogt im Sarganserland, Hans von St.Viner von Sargans und Hans Müller, Ammann von Wartau, urkunden, dass sie zusammen mit den zugesetzten Schiedsrichtern Peter Feer von Kasteln, Fähnrich von Luzern und alt Landvogt im Sarganserland, sowie Hans Conrad, Vogt von Maienfeld, am 19. Juli (frytag nach der lieben junkfrowen sant Margreten tag) 1493 einen Streit um Grenzen zwischen den Kirchspielen Unterschaan und Vaduz einerseits und Buchs andererseits geschlichtet haben. Die Parteien begehren eine Erläuterung des Spruchs. Da die zugesetzten Schiedsrichter nicht anwesend sind, werden die Grenzen von den drei Erstgenannten erläutert und beschrieben.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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