Regest
Hans Brunner, Landvogt von Werdenberg, bestätigt Andreas Gasenzer, Ammann von Werdenberg, Hans Schwarz, Klaus Räss (Reß), Lorenz Schmid, Burkhard Gasenzer, Uli Scherer, Andreas Thorer, Hans Müntener, Christian Rotenberger und Johann Schlegel ab dem Buchserberg, alle Verordnete aus dem Kirchspiel Buchs, die Erneuerung ihrer alten Ordnung über die Aufnahme ins Bürgerrecht mit Festsetzung der Gebühren.
1. Wenn ein Herrschaftsmann in das Kirchspiel einheiratet, soll er zehn Gulden bezahlen, falls er Weiden und Alpen nutzen will.
2. Wenn ein Herrschaftsmann ohne Heirat einer Buchserin in das Kirchspiel ziehen will, soll er 20 Gulden bezahlen.
3. Die Kinder von Eingekauften werden nicht automatisch nutzungsberechtigt, sondern müssen sich selbst einkaufen.
4. Ein Fremder, der eine Buchserin heiratet und sich niederlassen will, muss beweisen, dass er frei ist, und 20 Gulden bezahlen.
5. Bei Fremden soll der Herr von Werdenberg zusammen mit der Gemeinde beschliessen, wie viel Einzugsgeld sie bezahlen müssen und ob man sie annehmen soll.
6. Heiratet eine Buchserin einen Mann ausserhalb des Kirchspiels und möchte sie zurückkommen, darf sie das. Ihre Kinder aber müssen sich, wenn sie erwachsen sind, einkaufen.
7. Diese Verordnungen sollen 30 Jahre gelten.