Regest
Hauptmann Jakob Lusser, Ratsherr von Uri und Landvogt im Rheintal, urkundet, dass laut einem vor Jahren aufgerichteten Abschied der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals alle Wiesen, die der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal gehören, den Lehennehmern der obrigkeitlichen Rebberge am Buechberg und an anderen Orten zum besseren Unterhalt der Weinberge um den gleichen jährlichen Zins, der bisher der Kirche von Thal gegeben wurde, verliehen werden sollen. Vorrang haben jedoch die Träger der Lehenreben von der Kirche von Thal. Unter Landvogt Scheuchzer ist dem Bartholomäus (Bartli) Keller, Hofmann und Mesmer der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal, ein Rebberg der Kirche von Thal auf der Buechstig am Buechberg mit einer Wiese genannt Ölacker auf dem Niderriet im Gericht Höchst jenseits des Rheins verliehen worden. Davon wird ein jährlicher Zins von zwei Pfund zehn Kreuzer an Martinstag (11.11.) der Kirche von Thal bezahlt. Die Wiese wurde aber erst gewisse Zeit später durch den vorigen Besitzer Weibel Christian Diezi abgegeben. Deshalb bittet Bartholomäus (Bartli) Mesmer um Bestätigung beider Lehen. Seiner Bitte wird entsprochen.