Lehen der Kirche Thal für Mesmer Bartholomäus Keller um einen Rebberg auf der Buechstig und eine Wiese im Ölacker auf dem Niderriet
Title
Lehen der Kirche Thal für Mesmer Bartholomäus Keller um einen Rebberg auf der Buechstig und eine Wiese im Ölacker auf dem Niderriet
Reference Code / Identification number
AA 1 L 74a
Stage
Dokument
Period of origin
1640.05.27
Type of item
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff pfingsten
Ausprägung
analog
Contains
Verleihung durch Landvogt Jakob Lusser von Uri gemäss Abschied der acht Orte von 1623 zur besseren Nutzung der Kirchengüter. Exemplarische Darstellung der Bewirtschaftung in den Gütern jenseits Rheins: Keller darf das Heu von der Wiese nicht verkaufen, sondern muss es zu Kompost (Bau = Mist) anlegen, um damit die Reben zu düngen.
Format (Höhe x Breite)
29,6 cm x 42,0 cm
Trägermaterial
Papier
Siegler
Hauptmann Jakob Lusser, Ratsherr von Uri, Landvogt im Rheintal
Schreiber
P[aul] A[lfons] Tanner, Landschreiber
Regest
Hauptmann Jakob Lusser, Ratsherr von Uri und Landvogt im Rheintal, urkundet, dass laut einem vor Jahren aufgerichteten Abschied der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals alle Wiesen, die der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal gehören, den Lehennehmern der obrigkeitlichen Rebberge am Buechberg und an anderen Orten zum besseren Unterhalt der Weinberge um den gleichen jährlichen Zins, der bisher der Kirche von Thal gegeben wurde, verliehen werden sollen. Vorrang haben jedoch die Träger der Lehenreben von der Kirche von Thal. Unter Landvogt Scheuchzer ist dem Bartholomäus (Bartli) Keller, Hofmann und Mesmer der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal, ein Rebberg der Kirche von Thal auf der Buechstig am Buechberg mit einer Wiese genannt Ölacker auf dem Niderriet im Gericht Höchst jenseits des Rheins verliehen worden. Davon wird ein jährlicher Zins von zwei Pfund zehn Kreuzer an Martinstag (11.11.) der Kirche von Thal bezahlt. Die Wiese wurde aber erst gewisse Zeit später durch den vorigen Besitzer Weibel Christian Diezi abgegeben. Deshalb bittet Bartholomäus (Bartli) Mesmer um Bestätigung beider Lehen. Seiner Bitte wird entsprochen.
Anmerkung
Fotokopie nach Urkunde im Besitz der Familie Lusser. Eine Originalhandschrift von Landvogt Lusser befindet sich unter CEA/D III.6. Der Vergleich zwischen dem von Landschreiber Paul Alfons Tanner geschriebenen Lehenbrief und Landvogt Lussers Handschrift zeigt den Wandel von mittelalterlich anmutenden zu modernen Sprach- und Schriftformen.
Term of protection
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Erschwert möglich