Regest
Bürgermeister und Rat von Zürich urkunden, dass zwischen den Angehörigen der Herrschaft Sax und Forstegg und der Stadt Altstätten Streit entstanden ist über die Frage, inwiefern das ewige Zugrecht oder Verspruchsrecht, das der Stadt Altstätten von den acht regierenden eidgenössischen Orten des Rheintals zugestanden worden ist, auch die Güter in der Lienz betreffen, die zur Hochgerichtsbarkeit von Sax und Forstegg gehören. Am 21. Januar sind die Parteien durch einen Schiedsspruch von Hauptmann Hans Rudolf Lavater, Landvogt der Herrschaft Sax und Forstegg, Landeshauptmann Adrian Ziegler von Sax sowie von Altstätten Stadtammann Lukas Walt, Stadtammann Joseph Buschor, Statthalter Gilg Enk und Säckelmeister Moritz Schachtler geeint worden: Auf Lienzer Gütern im Hoheitsgebiet von Sax und Forstegg soll das Zugrecht nicht auf ewig gelten, sondern auf ein Jahr, sechs Wochen und drei Tage befristet sein. Auf Lienzer Gütern im Hoheitsgebiet der Landvogtei Rheintal wird das Zugrecht auf zwölf Jahre, sechs Wochen und drei Tage befristet. Dies gilt nicht bei Handänderungen durch Heirat oder Erbschaft. Die Städte Zürich und Altstätten ratifizieren den Schiedsspruch.