Schiedsspruch über das Zug- oder Verspruchsrecht bei Handänderungen von Gütern in der Lienz zwischen den Angehörigen von Sax-Forstegg und Altstätten
Titel
Schiedsspruch über das Zug- oder Verspruchsrecht bei Handänderungen von Gütern in der Lienz zwischen den Angehörigen von Sax-Forstegg und Altstätten
Signatur
AA 2a U 40
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1667.01.26
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1517
Entstehungszeitraum, Anmerkung
sambstag, den 26.ten january (alter Kalender)
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
32,2 cm x 55,9 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
1. Stadt Zürich, 2. Altstätten
Siegelbeschreibung
2 Siegel fehlen, 1. vier Löchlein mit blau-weisser Schnur vorhanden, 2. vier Löchlein mit weisser Schnur vorhanden
Regest
Bürgermeister und Rat von Zürich urkunden, dass zwischen den Angehörigen der Herrschaft Sax und Forstegg und der Stadt Altstätten Streit entstanden ist über die Frage, inwiefern das ewige Zugrecht oder Verspruchsrecht, das der Stadt Altstätten von den acht regierenden eidgenössischen Orten des Rheintals zugestanden worden ist, auch die Güter in der Lienz betreffen, die zur Hochgerichtsbarkeit von Sax und Forstegg gehören. Am 21. Januar sind die Parteien durch einen Schiedsspruch von Hauptmann Hans Rudolf Lavater, Landvogt der Herrschaft Sax und Forstegg, Landeshauptmann Adrian Ziegler von Sax sowie von Altstätten Stadtammann Lukas Walt, Stadtammann Joseph Buschor, Statthalter Gilg Enk und Säckelmeister Moritz Schachtler geeint worden: Auf Lienzer Gütern im Hoheitsgebiet von Sax und Forstegg soll das Zugrecht nicht auf ewig gelten, sondern auf ein Jahr, sechs Wochen und drei Tage befristet sein. Auf Lienzer Gütern im Hoheitsgebiet der Landvogtei Rheintal wird das Zugrecht auf zwölf Jahre, sechs Wochen und drei Tage befristet. Dies gilt nicht bei Handänderungen durch Heirat oder Erbschaft. Die Städte Zürich und Altstätten ratifizieren den Schiedsspruch.
Anmerkung
Edition: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/4, Die Rechtsquellen der Region Werdenberg, Basel 2020, Nr. 195 (SSRQ SG III/4, Nr. 195), online siehe Link unter Zugang zum Digitalisat.
Zugrecht oder Verspruchsrecht: Recht, anstelle des Käufers gegen die Erstattung des Kaufpreises einzutreten (Näherrecht, Einstandsrecht), siehe Idiotikon, Bd. VI, Sp. 307.
Die Datierung beruht auf dem alten Kalender, da nach dem neuen Kalender der 26. Januar kein Samstag ist. Datierung nach dem neuen Kalender: 5.2.1667.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich
Zugang zum Digitalisat (Link)
https://www.ssrq-sds-fds.ch/exist/apps/ssrq/SG/SSRQ_SG_III_4_195_1.xml