Bestätigung von Zürich für Sax, Sennwald, Salez und Haag über ein Verbot des Wohnortswechsels zwischen den Gemeinden
Bestätigung von Zürich für Sax, Sennwald, Salez und Haag über ein Verbot des Wohnortswechsels zwischen den Gemeinden
AA 2a U 33
Dokument
1633.07.18
Urkunde
den achtzehenden tag hoüwmonats
analog
20,4 cm x 42,6 cm (Plica geschlossen)
Pergament
Stadt Zürich
Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden
Vor Bürgermeister und Rat von Zürich erscheint Ulrich Roduner von Sax, Landammann von Sax und Forstegg, im Namen der Gemeinden Sax, Sennwald, Salez und Haag und bringt vor, dass jede Gemeinde andere Rechte über die Aufnahme von Personen aus anderen Gemeinden besitzt. Zudem haben sich einige Gemeinden für grosse Summen von den Zehnten losgekauft oder Berge zur gemeinsamen Nutzung gekauft, andere Gemeinden hingegen nicht. Deshalb wollen die Gemeinden beim alten Brauch und Verbot des Wohnortswechsels bleiben. Niemand darf demnach von einer Gemeinde in die andere ziehen. Zürich bestätigt das Verbot mit dem Vorbehalt, dass Zürich bei Bedarf dieses Verbot ändern kann.
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
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