Schuldbrief von Ulrich Inhelder und Katharina Büchler für die Pfründe Sennwald um zwölf Gulden zwei Batzen einen Pfennig ab dem Weiher und anderen Gütern in Sennwald AA 2a U 21



Urkunde

Schuldbrief von Ulrich Inhelder und Katharina Büchler für die Pfründe Sennwald um zwölf Gulden zwei Batzen einen Pfennig ab dem Weiher und anderen Gütern in Sennwald

Detailansicht
Titel

Schuldbrief von Ulrich Inhelder und Katharina Büchler für die Pfründe Sennwald um zwölf Gulden zwei Batzen einen Pfennig ab dem Weiher und anderen Gütern in Sennwald

Signatur

AA 2a U 21

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1600.11.11

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff st.Martistag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

24,5 cm x 38,3 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Kaspar Leuener, Landammann von Sax-Forstegg

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Regest

Ulrich Inhelder von Sennwald in der Freiherrschaft Sax und Forstegg und seine Ehefrau Katharina (Trina) Büchler leihen sich von den beiden Kirchmeiern Andreas Grafenbühler und Stephan Göldi im Namen der Pfründe Sennwald zwölf Gulden zwei Batzen ein Pfennig Konstanzer Münze und Feldkirchner Währung. Die Schuldner zahlen jährlich an Martinstag (11.11.) von jedem Gulden einen Böhmischen Groschen (behemsch). Als Unterpfand setzt das Ehepaar ihren halben Acker auf den Wiesen im Eige (Aigen) am Bach und an der Strasse ein. Das Unterpfand ist unbelastet und fällt bei Nichtbezahlen des Zinses an die Pfründe. Beide Parteien können die Schuld beziehungsweise den Zins ein viertel Jahr vor dem Zinstermin aufkünden.

Regest

Ulrich Inhelder von Sennwald in der Freiherrschaft Sax und Forstegg und seine Ehefrau Katharina (Trina) Büchler leihen sich von den beiden Kirchmeiern Andreas Grafenbühler und Stephan Göldi im Namen der Pfründe Sennwald zwölf Gulden zwei Batzen ein Pfennig Konstanzer Münze und Feldkirchner Währung. Die Schuldner zahlen jährlich an Martinstag (11.11.) von jedem Gulden einen Böhmischen Groschen (behemsch). Als Unterpfand setzt das Ehepaar ihren halben Acker auf den Wiesen im Eige (Aigen) am Bach und an der Strasse ein. Das Unterpfand ist unbelastet und fällt bei Nichtbezahlen des Zinses an die Pfründe. Beide Parteien können die Schuld beziehungsweise den Zins ein viertel Jahr vor dem Zinstermin aufkünden.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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