Regest
Ulrich Inhelder von Sennwald in der Freiherrschaft Sax und Forstegg und seine Ehefrau Katharina (Trina) Büchler leihen sich von den beiden Kirchmeiern Andreas Grafenbühler und Stephan Göldi im Namen der Pfründe Sennwald zwölf Gulden zwei Batzen ein Pfennig Konstanzer Münze und Feldkirchner Währung. Die Schuldner zahlen jährlich an Martinstag (11.11.) von jedem Gulden einen Böhmischen Groschen (behemsch). Als Unterpfand setzt das Ehepaar ihren halben Acker auf den Wiesen im Eige (Aigen) am Bach und an der Strasse ein. Das Unterpfand ist unbelastet und fällt bei Nichtbezahlen des Zinses an die Pfründe. Beide Parteien können die Schuld beziehungsweise den Zins ein viertel Jahr vor dem Zinstermin aufkünden.