Schuldbrief von Ulrich Inhelder und Katharina Büchler für die Pfründe Sennwald um zwölf Gulden zwei Batzen einen Pfennig ab dem Weiher und anderen Gütern in Sennwald
Titel
Schuldbrief von Ulrich Inhelder und Katharina Büchler für die Pfründe Sennwald um zwölf Gulden zwei Batzen einen Pfennig ab dem Weiher und anderen Gütern in Sennwald
Signatur
AA 2a U 21
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1600.11.11
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff st.Martistag
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
24,5 cm x 38,3 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Kaspar Leuener, Landammann von Sax-Forstegg
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Regest
Ulrich Inhelder von Sennwald in der Freiherrschaft Sax und Forstegg und seine Ehefrau Katharina (Trina) Büchler leihen sich von den beiden Kirchmeiern Andreas Grafenbühler und Stephan Göldi im Namen der Pfründe Sennwald zwölf Gulden zwei Batzen ein Pfennig Konstanzer Münze und Feldkirchner Währung. Die Schuldner zahlen jährlich an Martinstag (11.11.) von jedem Gulden einen Böhmischen Groschen (behemsch). Als Unterpfand setzt das Ehepaar ihren halben Acker auf den Wiesen im Eige (Aigen) am Bach und an der Strasse ein. Das Unterpfand ist unbelastet und fällt bei Nichtbezahlen des Zinses an die Pfründe. Beide Parteien können die Schuld beziehungsweise den Zins ein viertel Jahr vor dem Zinstermin aufkünden.
Regest
Ulrich Inhelder von Sennwald in der Freiherrschaft Sax und Forstegg und seine Ehefrau Katharina (Trina) Büchler leihen sich von den beiden Kirchmeiern Andreas Grafenbühler und Stephan Göldi im Namen der Pfründe Sennwald zwölf Gulden zwei Batzen ein Pfennig Konstanzer Münze und Feldkirchner Währung. Die Schuldner zahlen jährlich an Martinstag (11.11.) von jedem Gulden einen Böhmischen Groschen (behemsch). Als Unterpfand setzt das Ehepaar ihren halben Acker auf den Wiesen im Eige (Aigen) am Bach und an der Strasse ein. Das Unterpfand ist unbelastet und fällt bei Nichtbezahlen des Zinses an die Pfründe. Beide Parteien können die Schuld beziehungsweise den Zins ein viertel Jahr vor dem Zinstermin aufkünden.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich