Schiedsspruch zwischen den beiden Gemeinden Salez und Haag wegen Wuhren [Dämme] und Auen AA 2 U 57



Urkunde

Schiedsspruch zwischen den beiden Gemeinden Salez und Haag wegen Wuhren [Dämme] und Auen

Detailansicht
Titel

Schiedsspruch zwischen den beiden Gemeinden Salez und Haag wegen Wuhren [Dämme] und Auen

Signatur

AA 2 U 57

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1692.06.24

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1690

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff santt Johanßtag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

41,5 cm x 31,1 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Johann Wilhelm Wolf von Zürich, Landvogt von Sax-Forstegg

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten

Schreiber

Johannes Roduner, Landschreiber

Regest

Die beiden Gemeinden kommen wegen eines Rheineinbruchs und wegen durch Wuhren gewonnenen Boden in Streit und können sich nicht einigen. Nach einer Besichtigung vergleicht Johann Wilhelm Wolf, Landvogt von Sax, Forstegg und Frischenberg, zusammen mit dem Landschreiber Johannes Roduner die beiden Parteien: Es soll beim Vertrag von 1690 bleiben, vorbehalten ein in diesem Schiedsspruch erwähntes Stück Au im Rhein. Dieses gehörte früher den Salezern, wird nun aber von den Haagern beansprucht, da es in deren Gemeindegebiet liegt. Von den unterhalb und hinter dem neuen Wuhr der Salezer liegenden 110 Klafter bis zur Vierteilenau (Viertheilauw) und hinab bis zur Gemeindegrenze soll den Salezern die Hälfte gehören, der obere Teil, der an die Haager Au grenzt, gehört den Haagern.

Regest

Die beiden Gemeinden kommen wegen eines Rheineinbruchs und wegen durch Wuhren gewonnenen Boden in Streit und können sich nicht einigen. Nach einer Besichtigung vergleicht Johann Wilhelm Wolf, Landvogt von Sax, Forstegg und Frischenberg, zusammen mit dem Landschreiber Johannes Roduner die beiden Parteien: Es soll beim Vertrag von 1690 bleiben, vorbehalten ein in diesem Schiedsspruch erwähntes Stück Au im Rhein. Dieses gehörte früher den Salezern, wird nun aber von den Haagern beansprucht, da es in deren Gemeindegebiet liegt. Von den unterhalb und hinter dem neuen Wuhr der Salezer liegenden 110 Klafter bis zur Vierteilenau (Viertheilauw) und hinab bis zur Gemeindegrenze soll den Salezern die Hälfte gehören, der obere Teil, der an die Haager Au grenzt, gehört den Haagern.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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