Schiedsspruch zwischen den beiden Gemeinden Salez und Haag wegen Wuhren [Dämme] und Auen
Titel
Schiedsspruch zwischen den beiden Gemeinden Salez und Haag wegen Wuhren [Dämme] und Auen
Signatur
AA 2 U 57
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1692.06.24
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1690
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff santt Johanßtag
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
41,5 cm x 31,1 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Johann Wilhelm Wolf von Zürich, Landvogt von Sax-Forstegg
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten
Schreiber
Johannes Roduner, Landschreiber
Regest
Die beiden Gemeinden kommen wegen eines Rheineinbruchs und wegen durch Wuhren gewonnenen Boden in Streit und können sich nicht einigen. Nach einer Besichtigung vergleicht Johann Wilhelm Wolf, Landvogt von Sax, Forstegg und Frischenberg, zusammen mit dem Landschreiber Johannes Roduner die beiden Parteien: Es soll beim Vertrag von 1690 bleiben, vorbehalten ein in diesem Schiedsspruch erwähntes Stück Au im Rhein. Dieses gehörte früher den Salezern, wird nun aber von den Haagern beansprucht, da es in deren Gemeindegebiet liegt. Von den unterhalb und hinter dem neuen Wuhr der Salezer liegenden 110 Klafter bis zur Vierteilenau (Viertheilauw) und hinab bis zur Gemeindegrenze soll den Salezern die Hälfte gehören, der obere Teil, der an die Haager Au grenzt, gehört den Haagern.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich