Schiedsspruch zwischen den beiden Gemeinden Salez und Haag wegen Wuhren [Dämme] und Auen
Schiedsspruch zwischen den beiden Gemeinden Salez und Haag wegen Wuhren [Dämme] und Auen
AA 2 U 57
Dokument
1692.06.24
Urkunde
1690
uff santt Johanßtag
analog
41,5 cm x 31,1 cm (Plica geschlossen)
Pergament
Johann Wilhelm Wolf von Zürich, Landvogt von Sax-Forstegg
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten
Johannes Roduner, Landschreiber
Die beiden Gemeinden kommen wegen eines Rheineinbruchs und wegen durch Wuhren gewonnenen Boden in Streit und können sich nicht einigen. Nach einer Besichtigung vergleicht Johann Wilhelm Wolf, Landvogt von Sax, Forstegg und Frischenberg, zusammen mit dem Landschreiber Johannes Roduner die beiden Parteien: Es soll beim Vertrag von 1690 bleiben, vorbehalten ein in diesem Schiedsspruch erwähntes Stück Au im Rhein. Dieses gehörte früher den Salezern, wird nun aber von den Haagern beansprucht, da es in deren Gemeindegebiet liegt. Von den unterhalb und hinter dem neuen Wuhr der Salezer liegenden 110 Klafter bis zur Vierteilenau (Viertheilauw) und hinab bis zur Gemeindegrenze soll den Salezern die Hälfte gehören, der obere Teil, der an die Haager Au grenzt, gehört den Haagern.
Staatsarchiv
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