Erläuterung der Gesandten der acht eidgenössischen Orte über die Verfahrenskosten für Lienz in einem Streit mit Rüthi über den Weidgang AA 2 U 50



Urkunde

Erläuterung der Gesandten der acht eidgenössischen Orte über die Verfahrenskosten für Lienz in einem Streit mit Rüthi über den Weidgang

Detailansicht
Titel

Erläuterung der Gesandten der acht eidgenössischen Orte über die Verfahrenskosten für Lienz in einem Streit mit Rüthi über den Weidgang

Signatur

AA 2 U 50

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1622.06.15 (ca.)

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1618-1621.10.07

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff mitten brachmonat

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

45 cm x 20,6 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

1. Hans Ulrich Wolf, Ratsherr und Säckelmeister von Zürich, 2. Hans Ludwig Holzhalb, Ratsherr von Zürich, alt Landvogt im Rheintal, 3. Rudolf Scheuchzer, alt Landvogt von Sax-Forstegg, 4. Leonhard Holzhalb, Landvogt von Sax-Forstegg

Siegelbeschreibung

4 Siegel hängen, 1. Wachs in Holzkapsel, rund, gut erhalten, 2. Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten, 3. Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten, 4. Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten

Regest

Hans Ulrich Wolf, Ratsherr und Säckelmeister von Zürich, Oberst Heinrich Cloos, Ratsherr von Luzern, Hans Wirz, alt Landammann von Unterwalden und Friedrich Bussi, Landammann von Glarus, als Gesandte der acht regierenden Orte haben 1618 einen Streit zwischen Lienz und Rüthi über den Weidgang entschieden. Seither gibt es in der Lienz Streitigkeiten um die Bezahlung der Verfahrenskosten. Nach mehreren gescheiterten Einigungsversuchen durch die beiden Landvögte im Rheintal und in Sax-Forstegg (fryg herrschafft Sax) versammeln sich schliesslich am 7. Oktober 1621 die beiden Landvögte Johann Zimmermann vom Rheintal und Leonhard Holzhalb von Sax-Forstegg (Sax) in Altstätten zu einem erneuten Einigungsversuch im Beisein von Gerichtsammann Jos Ritter, Stadtammann Wolfgang Hasler, Säckelmeister Blumer und Landschreiber Türler. Der Einigungsvorschlag wird von den Parteien abgelehnt. Diese werden wieder vor die Gesandten der acht Orte gewiesen, welche die Parteien einigen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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