Erläuterung der Gesandten der acht eidgenössischen Orte über die Verfahrenskosten für Lienz in einem Streit mit Rüthi über den Weidgang
Titel
Erläuterung der Gesandten der acht eidgenössischen Orte über die Verfahrenskosten für Lienz in einem Streit mit Rüthi über den Weidgang
Signatur
AA 2 U 50
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1622.06.15 (ca.)
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1618-1621.10.07
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff mitten brachmonat
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
45 cm x 20,6 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
1. Hans Ulrich Wolf, Ratsherr und Säckelmeister von Zürich, 2. Hans Ludwig Holzhalb, Ratsherr von Zürich, alt Landvogt im Rheintal, 3. Rudolf Scheuchzer, alt Landvogt von Sax-Forstegg, 4. Leonhard Holzhalb, Landvogt von Sax-Forstegg
Siegelbeschreibung
4 Siegel hängen, 1. Wachs in Holzkapsel, rund, gut erhalten, 2. Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten, 3. Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten, 4. Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten
Regest
Hans Ulrich Wolf, Ratsherr und Säckelmeister von Zürich, Oberst Heinrich Cloos, Ratsherr von Luzern, Hans Wirz, alt Landammann von Unterwalden und Friedrich Bussi, Landammann von Glarus, als Gesandte der acht regierenden Orte haben 1618 einen Streit zwischen Lienz und Rüthi über den Weidgang entschieden. Seither gibt es in der Lienz Streitigkeiten um die Bezahlung der Verfahrenskosten. Nach mehreren gescheiterten Einigungsversuchen durch die beiden Landvögte im Rheintal und in Sax-Forstegg (fryg herrschafft Sax) versammeln sich schliesslich am 7. Oktober 1621 die beiden Landvögte Johann Zimmermann vom Rheintal und Leonhard Holzhalb von Sax-Forstegg (Sax) in Altstätten zu einem erneuten Einigungsversuch im Beisein von Gerichtsammann Jos Ritter, Stadtammann Wolfgang Hasler, Säckelmeister Blumer und Landschreiber Türler. Der Einigungsvorschlag wird von den Parteien abgelehnt. Diese werden wieder vor die Gesandten der acht Orte gewiesen, welche die Parteien einigen.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich