Regest
Bürgermeister und Rat von Zürich beauftragen Bürgermeister Hans Keller und Ratsherr Jost von Bonstetten, einen Schiedsspruch zwischen Hieronimus Huttler (Utlern), Pfarrer von Bendern, als Kläger und Johann Philipp von Sax-Hohensax (zuo Hohen Sax), Herr von Sax und Forstegg, als Beklagter über die Pfarreien Sennwald und Salez sowie die Untertanen in Haag, die nach Bendern kirchgenössig sind, zu fällen. Es wird ein Tag in Salez vereinbart, an dem beide Parteien erscheinen. Es wird folgendes vereinbart:
1. Die Haager dürfen, obwohl sie zur evangelischen Freiherrschaft Forstegg gehören, weiterhin den katholischen Gottesdienst in Bendern besuchen. Eine Person pro Haushalt muss aber einmal pro Woche die evangelische Predigt in Salez hören.
2. Das Spenden der heiligen Sakramente wird dem Pfarrer von Bendern auf dem Boden der Freiherrschaft Sax-Forstegg verboten.
3. Das Präsentationsrecht in den Pfarreien Salez und Sennwald, das ehemals dem Kloster St.Luzi zustand, darf der Inhaber der Freiherrschaft Forstegg ausüben.
4. Wegen des kleinen Zehnten in Haag, der dem Pfarrer von Bendern gehört, werden die Grenzen des Zehntbezirks besichtigt.
5. Der Pfarrer von Bendern muss Johann Philipp von Sax-Hohensax einen Vidimus einer Stiftung an die Pfründe in Sennwald zustellen, damit danach die Nutzung der Stiftung geregelt werden kann.