Urfehde von Michael Rechsteiner von Sax wegen Diebstahls und Veruntreuung von Lebensmitteln AA 2 U 34b



Urkunde

Urfehde von Michael Rechsteiner von Sax wegen Diebstahls und Veruntreuung von Lebensmitteln

Detailansicht
Titel

Urfehde von Michael Rechsteiner von Sax wegen Diebstahls und Veruntreuung von Lebensmitteln

Signatur

AA 2 U 34b

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1580.03.19

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den neünzehenden tag merzen

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

32,4 cm x 36,4 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Kaspar Leuener, Landammann von Sax-Forstegg

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, abgeschliffen

Regest

Michael Rechsteiner von Sax gesteht, dass er im Dienst der Zwingmühle des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hochen Sax), Herr von Sax, Forstegg und Frischenberg, trotz Warnungen anderer Leute seinem Herrn und den Bauern das Ihre veruntreut und gestohlen habe, indem er für sich nie Korn kaufte, sondern deren Korn mit seiner Familie und mit anderen Leuten gegessen habe. So ist er in Gefangenschaft geraten, um ihn vor das Hochgericht (das kayserlich recht) zu stellen. Michael Rechsteiner hat jedoch sofort alles ohne Folter gestanden. Auch haben der Freiherr Johann Albrecht von Sax-Hohensax, die Tochter des Freiherrn, der Pfarrer, der Landammann, die Richter, seine Brüder und seine Verwandtschaft den Freiherrn Ulrich Philipp um Gnade gebeten. Er wird begnadigt und auf Urfehde freigelassen. Er darf nie mehr in einer Mühle angestellt sein, wird für ehr- und wehrlos erklärt und darf die Herrschaft nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit verlassen. Da Ehefrau und Kinder auch am Vergehen beteiligt waren, kommen er und seine Kinder in Leibeigenschaft der Herrschaft Forstegg wie andere Leibeigene.

Regest

Michael Rechsteiner von Sax gesteht, dass er im Dienst der Zwingmühle des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hochen Sax), Herr von Sax, Forstegg und Frischenberg, trotz Warnungen anderer Leute seinem Herrn und den Bauern das Ihre veruntreut und gestohlen habe, indem er für sich nie Korn kaufte, sondern deren Korn mit seiner Familie und mit anderen Leuten gegessen habe. So ist er in Gefangenschaft geraten, um ihn vor das Hochgericht (das kayserlich recht) zu stellen. Michael Rechsteiner hat jedoch sofort alles ohne Folter gestanden. Auch haben der Freiherr Johann Albrecht von Sax-Hohensax, die Tochter des Freiherrn, der Pfarrer, der Landammann, die Richter, seine Brüder und seine Verwandtschaft den Freiherrn Ulrich Philipp um Gnade gebeten. Er wird begnadigt und auf Urfehde freigelassen. Er darf nie mehr in einer Mühle angestellt sein, wird für ehr- und wehrlos erklärt und darf die Herrschaft nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit verlassen. Da Ehefrau und Kinder auch am Vergehen beteiligt waren, kommen er und seine Kinder in Leibeigenschaft der Herrschaft Forstegg wie andere Leibeigene.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

Navigation

Lesesaal geöffnet bis 12:00 PM
Benutzung
Orientierung
Vermittlung
Über uns
Partizipation
Login Konto erstellen