Urfehde von Michael Rechsteiner von Sax wegen Diebstahls und Veruntreuung von Lebensmitteln
Titel
Urfehde von Michael Rechsteiner von Sax wegen Diebstahls und Veruntreuung von Lebensmitteln
Signatur
AA 2 U 34b
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1580.03.19
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den neünzehenden tag merzen
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
32,4 cm x 36,4 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Kaspar Leuener, Landammann von Sax-Forstegg
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, abgeschliffen
Regest
Michael Rechsteiner von Sax gesteht, dass er im Dienst der Zwingmühle des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hochen Sax), Herr von Sax, Forstegg und Frischenberg, trotz Warnungen anderer Leute seinem Herrn und den Bauern das Ihre veruntreut und gestohlen habe, indem er für sich nie Korn kaufte, sondern deren Korn mit seiner Familie und mit anderen Leuten gegessen habe. So ist er in Gefangenschaft geraten, um ihn vor das Hochgericht (das kayserlich recht) zu stellen. Michael Rechsteiner hat jedoch sofort alles ohne Folter gestanden. Auch haben der Freiherr Johann Albrecht von Sax-Hohensax, die Tochter des Freiherrn, der Pfarrer, der Landammann, die Richter, seine Brüder und seine Verwandtschaft den Freiherrn Ulrich Philipp um Gnade gebeten. Er wird begnadigt und auf Urfehde freigelassen. Er darf nie mehr in einer Mühle angestellt sein, wird für ehr- und wehrlos erklärt und darf die Herrschaft nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit verlassen. Da Ehefrau und Kinder auch am Vergehen beteiligt waren, kommen er und seine Kinder in Leibeigenschaft der Herrschaft Forstegg wie andere Leibeigene.
Regest
Michael Rechsteiner von Sax gesteht, dass er im Dienst der Zwingmühle des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hochen Sax), Herr von Sax, Forstegg und Frischenberg, trotz Warnungen anderer Leute seinem Herrn und den Bauern das Ihre veruntreut und gestohlen habe, indem er für sich nie Korn kaufte, sondern deren Korn mit seiner Familie und mit anderen Leuten gegessen habe. So ist er in Gefangenschaft geraten, um ihn vor das Hochgericht (das kayserlich recht) zu stellen. Michael Rechsteiner hat jedoch sofort alles ohne Folter gestanden. Auch haben der Freiherr Johann Albrecht von Sax-Hohensax, die Tochter des Freiherrn, der Pfarrer, der Landammann, die Richter, seine Brüder und seine Verwandtschaft den Freiherrn Ulrich Philipp um Gnade gebeten. Er wird begnadigt und auf Urfehde freigelassen. Er darf nie mehr in einer Mühle angestellt sein, wird für ehr- und wehrlos erklärt und darf die Herrschaft nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit verlassen. Da Ehefrau und Kinder auch am Vergehen beteiligt waren, kommen er und seine Kinder in Leibeigenschaft der Herrschaft Forstegg wie andere Leibeigene.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich